Arbeitszeiterfassung: EuGH-Urteil passt nicht in die moderne Arbeitswelt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verlangt in einem aktuellen Urteil nationale Arbeitszeitregelungen, die Arbeitgeber verpflichten, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen.

„Eine solche allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung würde zusätzliche Bürokratie sowie erhebliche Kosten auslösen und damit insbesondere die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Einzelhandel völlig überfordern“, so der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, Jens Dirk Wohlfeil. Die EuGH-Entscheidung wirke zudem wie ein Relikt aus einer längst vergangen Zeit. So wird in Deutschland bereits seit Jahren darüber diskutiert, wie das veraltete Arbeitszeitgesetz mit seinen starren Vorgaben etwa zur täglichen Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit an eine moderne Arbeitswelt 4.0 mit Smartphones und Laptops angepasst werden könnte. Zumal auch die Arbeitnehmer ein starkes Bedürfnis nach mehr Arbeitszeitsouveränität haben und vermehrt orts- und zeitunabhängig arbeiten. Wohlfeil: „Der Einzelhandel wandelt sich derzeit rasant zur Technologiebranche. Die vom EuGH geforderte Arbeitszeiterfassung passt nicht mit den modernen Arbeitsformen zusammen, die im Einzelhandel vielfach bereits alltäglich praktiziert werden.“

Zudem wurden die Unternehmen in den letzten Jahren bereits durch zahlreiche gesetzliche Neuregelungen mit zusätzlicher, oftmals unnötiger Bürokratie belastet. Hierbei ist insbesondere an das Entgelttransparentgesetz, die Brückenteilzeit sowie die Datenschutzgrundverordnung zu denken. Aber auch die Einführung des Mindestlohngesetzes hat aufgrund der darin enthaltenen Dokumentationspflichten für geringfügig Beschäftigte die Einzelhändler stark belastet.

Der EuGH hatte gestern entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer gemessen werden kann, um den Schutzzweck der EU-Arbeitszeitrichtlinie umfassend zu gewährleisten. Bundesarbeitsminister Heil kündigte bereits an, zu prüfen, inwieweit deutsche Gesetze im Zuge dieser EuGH-Entscheidung angepasst werden müssen.

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