HDE fordert Änderungen an EU-Verbandsklagerichtlinie

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die von der finnischen Präsidentschaft im EU-Ministerrat vorgeschlagenen Änderungen der Verbandsklagerichtlinie als unzureichend und hat für den gestrigen Verhandlungstermin in Brüssel gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden an die Bundesregierung appelliert, sich für weitere Modifikationen stark zu machen.

Peter Schröder, HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik, kritisiert insbesondere die weiterhin vorgesehene Möglichkeit der Leistungsklage, mit der Verbraucher beispielsweise kollektiv Schadenersatzansprüche durchsetzen könnten: „Eine solche Klageart passt nicht zum deutschen Zivil- und Zivilprozessrecht, nach dem der Schaden individuell beziffert werden muss.“ Den Mitgliedsstaaten müsste daher mindestens eine Wahlmöglichkeit zugestanden werden, so dass sie sich im Zweifel auf die Einführung einer Feststellungsklage nach dem Vorbild der deutschen Musterfeststellungsklage beschränken und auf die Leistungsklage verzichten könnten. Erforderlich seien auch strenge Anforderungen an die Klagebefugnis und wirksame Maßnahmen, die einen Missbrauch der neuen Klagemöglichkeit verhindern. Außerdem stellt Schröder klar: „In jedem Fall muss es mit Rücksicht auf die Privatautonomie der freien und positiven Entscheidung des einzelnen Verbrauchers vorbehalten bleiben, ob er sich an einer kollektiven Klage beteiligen will.“

Die Verhandlungen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe werden am 30.09.2019 fortgesetzt.

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