Kassengesetz führt zu mehr als zwei Millionen Kilometern mehr Bons

Mit Blick auf das neue Kassengesetz geht der Handelsverband Deutschland (HDE) davon aus, dass sich die Anzahl und die Länge der auszugebenden Kassenbons ab dem kommenden Jahr spürbar erhöhen wird.

„Im Einzelhandel in Deutschland rechnen wir mit mehr als zwei Millionen Kilometer zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr“, so HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann. Für Unternehmen, die viele kleine Positionen von geringem Wert verkaufen, steige die Belastung überproportional. Die Bundesregierung will mit der Bonpflicht die Steuerhinterziehung bekämpfen. Der HDE kritisiert allerdings, dass die Belegausgabepflicht dabei nicht zu einem weiteren Sicherheitsgewinn führt. Denn mit dem ersten Tastendruck beim Kassieren wird eine Transaktion eröffnet, die sich bei einer mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüsteten Kasse nicht mehr ohne Spuren löschen lässt. Diese Sicherheitseinrichtungen sind ebenfalls eine neue Vorgabe im Kassengesetz.

Positiv bewertet der HDE, dass das Bundesfinanzministerium einen zwischen Bund und Ländern abgestimmten Erlass zur Verwendung von Kassensystemen veröffentlicht hat. Demnach wird ungeachtet der gesetzlichen Vorgaben nicht beanstandet, wenn Registrierkassen bis längstens zum 30. September 2020 ohne technische Sicherheitseinrichtung betrieben werden. Grund dafür ist, dass aktuell keine TSE auf dem Markt verfügbar ist. Der Handel hat somit Zeit bis Ende September 2020 für den Marktüberblick, die Auswahl und die Implementierung der TSE. Der HDE rät den Handelsunternehmen aber, möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Aufrüstung der Kassen einzuleiten.

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