EU-Kommission präsentiert Digitalpaket: Handel braucht passende Rahmenbedingungen für Nutzung Künstlicher Intelligenz

Mit Blick auf die Vorstellung des Digitalpakets der Europäischen Kommission am morgigen Mittwoch betont der Handelsverband Deutschland (HDE) die Chancen innovativer Technologien. Die Politik müsse sicherstellen, dass die Nutzung von Algorithmen und die Verwendung von Daten nicht überreguliert werden.

„Unsere Regeln und Gesetze müssen auch in der digitalen Welt gelten. Aber Europa muss aufpassen, dass die hier ansässigen Unternehmen nicht durch überzogene, aus Angst vor neuen Technologien geschaffene Vorgaben im internationalen Wettbewerb ausgebremst werden“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Gerade der Handel sei darauf angewiesen, die Kundenbedürfnisse optimal zu erfassen und möglichst effizient und passgenau zu erfüllen. Dabei könnten Systeme Künstlicher Intelligenz den kompletten Geschäftsprozess von der Zentrale über die Logistik bis zur Filiale begleiten.

Die Möglichkeiten können die Handelsunternehmen aber nur dann für sich und ihre Kunden nutzen, wenn die Politik nicht zu enge und strenge Regelungen festlegt. „Wir brauchen keine neue Spezialgesetzgebung für die digitale Welt. Wichtig ist, dass die bestehenden Gesetze und Verordnungen auch für neue Technologien gelten und durchgesetzt werden“, so Tromp weiter. Insbesondere beim Datenschutz warnt der HDE vor Wettbewerbsnachteilen für heimische Händler im internationalen Wettbewerb. „Daten von hoher Qualität sind die unverzichtbare Grundlage für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Wir müssen in Europa ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen dem Datenschutz für die Verbraucher und den Interessen der Unternehmen an den Daten ihrer Kunden finden“, erklärt Tromp. Konsequenten Schutz dagegen fordert der HDE für Algorithmen, die bei vielen Handelsunternehmen beispielsweise bei der Ermittlung des Warenbedarfs zum Einsatz kommen. Die Politik sollte auf keinen Fall die komplette Offenlegung von Algorithmen durchsetzen. Denn das komme einer Veröffentlichung von zentralen Geschäftsgeheimnissen gleich und hemme Innovationen. Gleiches gelte für unternehmenseigene Daten. Eine mögliche Pflicht zum Data-Sharing sei deshalb kontraproduktiv.

Ein vielversprechender Ansatz für den Umgang mit Chancen und Risiken könnte das Bewertungsschema des EU-Parlaments für Künstliche Intelligenz und automatisierte Entscheidungsfindung sein. Es müsse um einen gemeinsamen, risikobasierten EU-Ansatz gehen, um die Vorteile zu sichern und die Risiken zu mindern.

Weitere Informationen zum Thema unter: www.einzelhandel.de/digitalpaket

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