Ladendiebstähle: HDE fordert konsequentere Verfolgung

Ladendiebstähle verursachen im Handel einer aktuellen Studie des EHI Retail Institutes zufolge jährlich Schäden in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro. Dabei steigt die Zahl der schweren Delikte für das Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr an und erreicht fast wieder den Spitzenwert aus dem Jahr 2016. Das zeigen aktuelle Daten der polizeilichen Kriminalstatistik. Angesichts dessen fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) eine deutlich bessere personelle und materielle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden, um die konsequente Sanktion und Abschreckung potentieller Täter zu gewährleisten.

„Der Anstieg bei den schweren Ladendiebstählen, die oft von organisierten Banden begangen werden, macht dem Einzelhandel große Sorgen. Dabei entsteht ein enormer wirtschaftlicher Schaden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Handelsverband sieht deshalb die Bundesländer gefordert, den Anfang 2019 zwischen den Regierungschefs von Bund und Ländern vereinbarten „Pakt für den Rechtsstaat“ mit insgesamt 2000 neuen Stellen in der Justiz konsequent bis 2021 umzusetzen. Außerdem setzt sich der HDE dafür ein, die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben und insbesondere den Datenaustausch zwischen den Behörden im Bereich der Strafverfolgung zu verbessern. Genth: „Diebesbanden machen nicht an Ländergrenzen Halt, gewerbsmäßig agierende Täter sind oft überregional aktiv. Deshalb brauchen Polizei und Staatsanwaltschaften mehr Zusammenarbeit über die Grenzen der Bundesländer hinweg, sowie einen schnellen, professionellen, digitalen Austausch zwischen den Ermittlungsbehörden.“

Bei den einfachen Ladendiebstählen zeigen die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik, dass die Zahl der Delikte 2019 weiter gesunken ist. Das ist aber aus Sicht des HDE kein Signal für eine Entwarnung: „Ladendiebstahl ist kein Bagatelldelikt. Nach wie vor entstehen hier Milliardenschäden für die Händler. Zudem müssen wir von einer sehr hohen Dunkelziffer nicht angezeigter Fälle ausgehen“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer. Allgemein wird hier damit gerechnet, dass nur knapp zwei Prozent der einfachen Ladendiebstähle bei der Polizei gemeldet und somit auch statistisch erfasst werden. Das liegt auch daran, dass viele Händler den bürokratischen Aufwand einer Anzeige scheuen, weil die Verfahren nur selten zur Überführung oder Verurteilung der Täter führen.

Seite drucken