Online-Marktplatz Amazon: Positive Veränderungen für kleinere Online-Händler

„Auch im Verhältnis zwischen Händler und Plattform muss der Grundsatz des deutschen Zivilrechts gelten, nach dem ein Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt werden darf“, stellt Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik beim HDE, fest. Dem dürfe sich auch eine marktmächtige Plattform nicht entziehen.

„Es ist gut, dass es dem Bundeskartellamt gelungen ist, durch die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens für fairere Bedingungen zwischen Händlern und der Plattform Amazon zu sorgen“, so Schröder. Offensichtlich sei das Schwert des Wettbewerbsrechts scharf genug, um missbräuchliches Verhalten einer marktmächtigen Plattform zu unterbinden. Dies sei im konkreten Fall auch dringend erforderlich gewesen. Viele kleinere Online-Händler sind von dem Plattform-Riesen Amazon abhängig, weil sie nur so Zugang zum Kunden finden. Die Plattform stelle daher für kleinere Händler ein wichtiges Absatzinstrument dar. Diese Situation darf Amazon aber nicht ausnutzen und die einseitig vorgegebenen Geschäftsbindungen ausschließlich im eigenen Interesse gestalten. Schröder: „Wir freuen uns für die kleineren Händler, dass Amazon in den Vertragsbeziehungen in Zukunft mit mehr Augenmaß agieren wird.“ Profitieren werde von der Entscheidung des Bundeskartellamts aber nicht nur der Handel, sondern auch die Verbraucher. Denn: „Auf diese Weise sind auch künftig ein breites Angebot und ein intensiver Wettbewerb sicher gestellt.“, stellt Schröder klar.

Seite drucken