HDE fordert Änderungen an EU-Verbandsklagerichtlinie

Peter Schröder, HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik, kritisiert insbesondere die weiterhin vorgesehene Möglichkeit der Leistungsklage, mit der Verbraucher beispielsweise kollektiv Schadenersatzansprüche durchsetzen könnten: „Eine solche Klageart passt nicht zum deutschen Zivil- und Zivilprozessrecht, nach dem der Schaden individuell beziffert werden muss.“ Den Mitgliedsstaaten müsste daher mindestens eine Wahlmöglichkeit zugestanden werden, so dass sie sich im Zweifel auf die Einführung einer Feststellungsklage nach dem Vorbild der deutschen Musterfeststellungsklage beschränken und auf die Leistungsklage verzichten könnten. Erforderlich seien auch strenge Anforderungen an die Klagebefugnis und wirksame Maßnahmen, die einen Missbrauch der neuen Klagemöglichkeit verhindern. Außerdem stellt Schröder klar: „In jedem Fall muss es mit Rücksicht auf die Privatautonomie der freien und positiven Entscheidung des einzelnen Verbrauchers vorbehalten bleiben, ob er sich an einer kollektiven Klage beteiligen will.“

Die Verhandlungen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe werden am 30.09.2019 fortgesetzt.

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