Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums: HDE fordert rasche Anpassung des Mietrechts

„Die Zeit drängt. Vor allem viele innerstädtische Einzelhändler befinden sich wegen der Corona-Krise und den damit verbundenen staatlichen Eindämmungsmaßnahmen bei sinkenden Kundenfrequenzen und Umsätzen in existenziellen Schwierigkeiten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Anders als von den Verbänden der Immobilienwirtschaft behauptet, seien große Teile der Vermieter nicht bereit, die besonderen Risiken der aktuellen Krisensituation mit ihren Vertragspartnern zu teilen, sondern wollten diese ausschließlich bei ihren Mietern abladen. Das zeigt auch eine aktuelle HDE-Umfrage. Demnach war der Versuch der Einzelhändler, mit ihren Vermietern Gespräche über eine Anpassung ihres Mietvertrags zu führen, in zwei Dritteln der Fälle erfolglos. Entweder lehnten die Vermieter Verhandlungen von vornherein komplett ab, vertrösteten ihren Vertragspartner auf einen späteren Zeitpunkt oder die Verhandlungen verliefen ergebnislos. Nur in einem guten Drittel der Fälle konnten Einzelhändler eine Anpassung des Mietvertrags erreichen.

„Der Gesetzgeber muss die Blockadehaltung der Immobilieneigentümer endlich aufbrechen“, so Genth. Hierzu solle gesetzlich klargestellt werden, dass regelmäßig ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, wenn Mietern in Folge der Corona-Krise Einnahmen wegfallen, weil sie ihre gemieteten Geschäftsräume nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Der HDE hatte hierzu bereits im Frühjahr 2020 Vorschläge vorgelegt und gesetzliche Änderungen angemahnt. „Es ist bedauerlich, dass die vergangenen Monate nicht genutzt wurden und sich die Einzelhändler in der vorher absehbaren zweiten Infektionswelle mit neuen staatlichen Restriktionen nun zum wiederholten Mal in einer rechtsunsicheren Lage befinden“, so Genth. Umso wichtiger sei es nun, dass Bundesregierung und Parlament rasch handeln.

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