Forderungen zur Bekämpfung des Ladendiebstahls
Ladendiebstähle verursachen Schäden von mehreren Milliarden Euro pro Jahr. Die wirtschaftlichen Schäden haben tendenziell preissteigernde Wirkung und belasten damit nicht nur die Unternehmer, sondern im Ergebnis auch die Verbraucher. Die geltenden straf- und strafprozessrechtlichen Regeln erschweren in der Praxis teilweise eine Verfolgung und wirksame Bestrafung der Täter. Es muss daher dafür gesorgt werden, dass insbesondere gewerbs- und bandenmäßig agierende Ladendiebe in Zukunft auch in der Praxis häufiger für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden. Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die Mindeststrafe bei schweren Diebstahlsdelikten (§ 244 Abs. 1 StGB) ist auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr anzuheben.
- § 244 Abs. 1 StGB ist mit dem Tatbestandsmerkmal „gewerbsmäßig stiehlt“ zu ergänzen.
- Die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153 a StPO sind zu begrenzen.
- Die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit für die Anordnung von Untersuchungshaft gemäß § 112 Abs. 1 S. 2 StPO sind abzusenken.
- Offene Videoüberwachung darf in Einzelhandelsgeschäften nicht nur in Ausnahmefällen möglich sein. Die Aufsichtsbehörden sollten dies bei der Anwendung der DSGVO berücksichtigen.
- Die Bundesregierung sollte sich in der Justizministerkonferenz dafür einsetzen, dass die Bearbeitung der Anzeigen wegen Ladendiebstahls auf Landesebene immer zentral erfolgt.
- Die Bundesregierung sollte sich in der Justizministerkonferenz für eine Vernetzung der zuständigen Staatsanwaltschaften untereinander auch auf Bundesebene stark machen. Unter Berücksichtigung des Datenschutzrechts sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit bei hinreichendem Tatverdacht alle angezeigten Ladendiebstähle in einer zentralen Datenbank auf Bundesebene erfasst werden können, auf die alle Ermittlungsbehörden elektronisch Zugriff nehmen können.
- Der zwischen den Regierungschefs von Bund und Ländern verabredete „Pakt für den Rechtsstaat“ muss fristgerecht umgesetzt werden. Die Bundesregierung sollte ihren Einfluss auf die Länder geltend machen, damit die Umsetzung bis 2021 gewährleistet wird. Nur wenn Justiz und Polizei auf diese Weise zur konsequenteren Rechtsdurchsetzung in Stand gesetzt werden, können die anderen gesetzlichen Maßnahmen ihre Wirkung entfalten.
Detaillierte Erläuterungen zu unseren Forderungen finden Sie in unserem aktuellen Forderungspapier.