Mindestlohn, Minijobs und Midijobs

Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Wesentliche Bausteine des Entwurfs sind die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € brutto pro Stunde zum 1. Oktober 2022 sowie eine zeitgleiche Anpassung der Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung auf  520 € pro Monat und eine Dynamisierung entsprechend der künftigen Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Der Entwurf enthält neben einer neuen gesetzlichen Regelung zur Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze beim Minijob vor allem auch noch eine Anhebung der Midijobgrenze auf 1.600 € im Monat sowie eine gänzlich neue Verteilung der Beitragslast zulasten der Arbeitgeber beim Midijob.  

Der HDE lehnt die geplante Mindestlohnanhebung sowie die Änderungen im Bereich der Midijobs im Entwurf entschieden ab, die Anhebung und Dynamisierung der Entgeltgrenze bei den Minijobs ist hingegen erforderlich und wird ausdrücklich begrüßt.

 

 

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