Drittes Entlastungspaket: HDE begrüßt Entlastung für Verbraucher, warnt aber vor Vernachlässigung der Unternehmen

„Die im Entlastungspaket vorgesehenen Maßnahmen für Verbraucher können einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des privaten Konsums leisten. Doch für Unternehmen wird zu wenig getan. Händlerinnen und Händler werden mit ihren Sorgen alleingelassen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Es sei angesichts der derzeit schlechten Verbraucherstimmung zu begrüßen, dass private Haushalte insbesondere von der enormen Steigerung der Energiekosten entlastet würden und man sie nicht dem schleichenden Entzug ihrer Kaufkraft aussetze. „Allerdings setzt die Ampel-Koalition erneut zu sehr auf die Gießkanne statt auf zielgenaue Maßnahmen“, so Genth weiter.

Kritisch bewertet der HDE zudem, dass das Entlastungspaket die aktuell krisenbedingt angespannte Lage vieler Unternehmen nicht angemessen berücksichtigt. „Die steigenden Energiekosten bringen Händlerinnen und Händler an ihre finanzielle Belastungsgrenze und schüren Existenzangst in der Branche“, betont Genth. Auch Unternehmen seien in der Krisenzeit auf unterstützende Maßnahmen angewiesen. Wichtig sei daher die geplante Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Strompreisbremse sowie die Unterstützung bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen. Auch die vorgesehenen Unternehmenshilfen begrüße der HDE. „Jedoch sollten nicht nur energieintensive Unternehmen Hilfe erhalten. Von den steigenden Energiekosten ist jeder einzelne Betrieb betroffen“, so Genth weiter. Das dritte Entlastungspaket finde daher noch nicht die richtigen Antworten auf die aktuellen Herausforderungen der Wirtschaft.

Darüber hinaus darf laut HDE die Entlastung der Beschäftigten nicht einseitig auf Kosten der Arbeitgeber umgesetzt werden. Zwar sei nachvollziehbar, dass Beschäftigte mit niedrigem Einkommen durch reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung entlastet würden. Jedoch führt das Entlastungspaket mit der geplanten Ausweitung des Midijob-Bereiches auf 2.000 Euro und der damit verbundenen Abkehr vom Grundsatz der Parität in der Sozialversicherung aus Sicht des HDE zu unverhältnismäßig hohen Mehrbelastungen für Arbeitgeber. Nicht hinnehmbar sei auch, dass durch diese Regelung insbesondere Branchen mit einem traditionell hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigung, wie etwa der Einzelhandel, strukturell benachteiligt würden. Die geplante Option für eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung auf freiwilliger Basis sei hingegen zu begrüßen. Diese müsse aber allen Arbeitgeber offenstehen und zudem mit einer großzügigen Umsetzungsfrist in den Unternehmen bis Mitte 2024 versehen werden.

„Das Entlastungspaket weist insgesamt erhebliche Lücken auf, die dringend anzugehen sind“, so Genth weiter.

 

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