Kurzarbeitergeld

HDE im Ausschuss Klarstellungen beim Kurzarbeitergeld für Energiepreiskrise gefordert

Der HDE hat am 26. September 2022 an der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen teilgenommen.

Der HDE hat den Entwurf und die entsprechenden Verordnungsermächtigungen im Grundsatz begrüßt und sich u. a. für eine Verfahrensvereinfachung ausgesprochen. Zudem haben wir darauf hingewiesen, dass das Kurzarbeitergeld sowie die Sonderregelungen zum erleichterten Zugang für den Einzelhandel im Vergleich zu etwaigen Wirtschaftshilfen ein wesentliches Schlüsselinstrument in der Coronapandemie dargestellt haben. In der aktuell bestehenden und sich eventuell noch verschärfenden Energiepreiskrise bedürfe es daher einer Klarstellung, dass bei vorübergehender Schließung von Handelsgeschäften aufgrund zu stark und zu schnell angestiegener Energiepreise auch für diesen Fall sicher und unbürokratisch ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht. Zudem bedürfe es in den schweren Wintermonaten einer vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.

Die vorab eingereichte Stellungnahme finden Sie in der Anlage.

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