Finanzhilfen/Finanzierung
Überbrückungshilfe IV
Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bos März 2022 fortgesetzt. Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. |
Überbrückungshilfe III+
Unternehmen können seit dem 23. Juli 2021 nun auch die Überbrückungshilfe III Plus erhalten. Das Zuschussprogramm ist der Nachfolger der Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum Januar bis Juni 2021) und unterstützt Sie für den Zeitraum Juli bis September 2021 mit Zuschüssen.
Bis zum 31. Oktober können Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus über das Antragsportal der Bundesregierung gestellt werden. Sie können die Anträge jedoch weiterhin nicht alleine stellen; nur ein „prüfender Dritter“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwalt, o. Ä.) kann die Anträge übermitteln.
Die Antrags- und Förderbedingungen sind bei der Überbrückungshilfe III Plus größtenteils identisch zur Überbrückungshilfe III. Weiterhin gilt, dass 2021 ein monatlicher Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 vorliegen muss, um förderberechtigt zu sein. Auch an den Fördersätzen ändert sich nichts. Je nach Umsatzeinbruch wird den Unternehmen bis zu 40, bis zu 60 oder bis zu 100 Prozent der betrieblichen Fixkosten erstattet.
Neu bei der Überbrückungshilfe III Plus ist, dass Personalaufwendungen mit einer “Restart-Prämie” noch mehr bezuschusst werden: Unternehmen, die jetzt Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können diese Prämie erhalten. Diese beträgt 60 Prozent der Differenz der Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021. Für August erhält man dann noch 40 Prozent, im September noch 20 Prozent dieses Zuschusses.
Eine vollständige Liste mit den förderfähigen Kosten finden Sie hier...
Überbrückungshilfe III
Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten unterstützt, wenn sie im Förderzeitraum 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt Umsatzrückgänge hatten. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte. Die Antragsfrist endete am 31. Oktober 2021. Seit 27. April 2021 konnten Änderungsanträge gestellt werden.
Der Weg zu den Überbrückungshilfen
Die Antragstellung erfolgt über ein online-Verfahren. Die Prüfung und Bewilligung der Zahlungen erfolgen dann durch die Länder.
>> www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Soforthilfen des Bundes für Kleinunternehmen
- Bei den Soforthilfen des Bundes für Kleinunternehmen hat sich die Bundesregierung mit den Bundesländer auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt.
>> Übersicht zuständige Behörden und Stellen der Länder für Antragstellung und Bewilligung der Hilfen.
>> Umfangreiche Informationen auf der BMWi-Seite www.bmwi.de/coronavirus
Bundesregierung beschließt weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:
- Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein "Sofortkredit" mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
- Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu3 Monatsumsätzen des Jahresumsatzes 2019, maximal EUR 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal EUR 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
- Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten
>> gemeinsame Pressemeldung BMF, BMWi und KfW
Checkliste Kredite und Soforthilfen
- Hausbank ansprechen
Bei Überbrückungsfinanzierungen sollte in einem ersten Schritt unmittelbar das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen.
>> KfW-Coronahilfe
- Sonderprogramme der Bürgschaftsbanken
Für Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen bieten Bürgschaftsbanken entsprechende Sonderprogramme.
>> Sonderprogramme Bürgschaftsbanken
- Kurzarbeit beantragen
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.
>> Regelungen zur Kurzarbeit
- Steuerstundung prüfen
Sprechen Sie Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater über die Möglichkeit von Steuerstundungen an.(Informationen auch unter Steuern)
- Mietanpassungen verhandeln
Die monatlichen Ausgaben für Mieten laufen weiter, auch wenn die Umsätze aufgrund der Corona-Krise bis auf Null sinken. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter über ein begrenztes Aussetzen der Mietzahlungen oder Mietreduzierungen (ein Musteranschreiben finden Sie auf dieser Seite). Der HDE setzt sich für eine Atempuase bei Gewerbemieten ein.
>> Pressemeldung "Atempause bei Gewerbemieten"
- Soforthilfen in Anspruch nehmen
Das Sofortprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen steht zur Verfügung. Diese Soforthilfe wird Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalenten) bereitgestellt und sieht Einmalzahlungen von bis zu 15.000 Euro vor.
>> Eckppunkte "Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige"
- Wo kann ich Soforthilfen beantragen?
- Bei den Soforthilfen des Bundes für Kleinunternehmen hat sich die Bundesregierung mit den Bundesländer auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt.
In der verlinkten Übersicht finden Sie die zuständigen Behörden und Stellen der Länder für Antragstellung und Bewilligung der Hilfen.
>> Übersicht auf der BMWi-Seite
- Bei den Soforthilfen des Bundes für Kleinunternehmen hat sich die Bundesregierung mit den Bundesländer auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt.
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten (Überblick)
- Finanzierungshilfen während der Coronakrise
Welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten stehen kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung, um die Zeit während der Coronakrise sicher zu überbrücken? Der Guide des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Berlin gibt wichtige Informationen.
>> zur Webseite
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie/ KfW
- Informationen für Unternehmen und Hotline:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zu Fragen rund um das Coronavirus eine Hotline für Unternehmen eingerichtet, die von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr unter 030 18615 1515 erreichbar ist. Auf der Sonderseite des BMWi sind zentrale Informationen für Unternehmen zusammengetragen, u.a. zu möglichen Finanzhilfen und Unterstützungsmaßnahmen. - Bestehende Förderinstrumente für Unternehmen und Förderhotline::
Einen Überblick über bestehende Förderinstrumente für Unternehmen bieten die Coronavirus-Sonderseite und auch die Förderdatenbank des BMWi. Letztere verfügt nun auch über das Schlagwort „Corona-Hilfe“. Zudem hat das BMWi eine spezielle „Förderhotline“ (030 186 15 8000, Montag – Donnerstag, 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr) zur Beantwortung aller Fragen rund um die verfügbaren Fördermaßnahmen eingerichtet. - KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen:
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
Deutscher Industrie und Handelskammertag (DIHK):
- Fragen und Antworten rund um das Coronavirus
Wie stelle ich einen betrieblichen Pandemieplan auf? Wo gibt es aktuelle Infos? Ein Mitarbeiter ist infiziert – was tun? Wie kann mein Unternehmen die Krise überleben? Wie bekomme ich Ersatz für Ausfälle? Hilfreiche Links und Tipps für Unternehmen hat der DIHK in einer FAQ-Liste zusammengestellt.
Verband Deutscher Bürgschaftsbanken
- Sonder-Programme Bürgschaftsbanken zu "Corona-Krise"
Übersicht über die aktuellen Programmerweiterungen der Deutschen Bürgschaftsbanken bzgl. der „Corona-Krise“. Dargestellt ist dort u.a., ob die Bürgschaftsquote für alle Fälle auf 80% angehoben und wie mit „Express-Bürgschaften“ verfahren wird. Die jeweils aktuelle Version ist auch online beim VDB abrufbar (unten im Kasten „Downloads“).
Musteranschreiben Vermieter
- Aussetzung der Kaltmiete für den Zeitraum der Geschäftsschließung (Word-Dokument)