Am 3. Dezember 2018 wird die neue EU-Geoblocking-Verordnung 2018/302/EU in den EU-Mitgliedstaaten direkt anwendbar und für Händler bindend. Online-Shops ebenso wie stationäre Händler sind direkt von dieser Verordnung betroffen, da sie einen Kauf durch einen Kunden nicht länger auf Basis seiner Nationalität oder seines Aufenthalts- bzw. Wohnortes ablehnen dürfen. Während damit ausdrücklich keine Lieferverpflichtung einhergeht, wird de facto ein Kontrahierungszwang geschaffen. Kunden aus anderen Teilen des Europäischen Wirtschaftsraums sollen in der Lage sein unter exakt denselben Bedingungen einzukaufen wie lokale Kunden.
Am 12. April 2018 hat die EU-Kommission ihren Richtlinienvorschlag zu unfairen Handelspraktiken für B2B-Beziehungen der Lebensmittellieferkette veröffentlicht. Hiermit möchte die Kommission einen EU-weiten Mindeststandard für die Konditionengestaltung in der Lieferbeziehung durch eine begrenzte Anzahl von Klauselverboten entwickeln.
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 20. April 2018 eine Mitteilung mit dem Titel „Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel“. Darin präsentiert sie eine Auswahl bewährter Verfahren (best practices), die den Mitgliedstaaten dabei helfen sollen, eine offenere, stärker integrierte und wettbewerbsfähigere Einzelhandelsbranche zu schaffen.
Die Europäische Kommission führte in den vergangenen Jahren einen sog. Fitness-Check der bestehenden EU-Verbraucherschutzgesetzgebung durch, um zu überprüfen, ob die Bestimmungen noch auf dem neuesten Stand sind, ihren Zweck erfüllen oder etwaige Änderungen vorgenommen werden müssen. Im Juni 2017 wurden die Resultate dieser Untersuchung vorgestellt. Bereits damals kam man zu dem Schluss, dass die vorhandenen Richtlinien zwar weiterhin zweckdienlich sind, dass aber bei Verstößen gegen materiell-rechtliche Bestimmungen eine verschärfte Durchsetzung erfolgen müsse. Gestern präsentierte die Kommission nun mit einem Gesetzespaket das legislative Ergebnis und den Abschluss dieses Bewertungsverfahrens.
Die Europäische Kommission hat am 26. April 2018 einen Vorschlag für eine Verordnung zu Förderung von Fairness und Transparenz auf Plattformen vorgelegt. Damit soll gegen bestimmte unfaire Praktiken von Intermediären vorgegangene und Unternehmen vor der Macht von Plattformen geschützt werden.
Während die Trilog-Verhandlungen zur Richtlinie über digitale Inhalte bereits in vollem Gange sind, hat der IMCO-Ausschuss des Europäischen Parlamentes am 22. Februar 2018 den Bericht von Pascal Arimont (EVP, BE) über die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels angenommen. Mit diesem geänderten Vorschlag soll der Anwendungsbereich des Vorschlags auch auf den klassischen Einzelhandel ausgeweitet werden. Für den Einzelhandel sind die geplanten Änderungen im Bereich des Gewährleistungsrechts grundsätzlich von besonderer Brisanz. Nachdem das Ziel der Vollharmonisierung vom EU-Parlament praktisch aufgegeben wurde, stehen den drohenden Belastungen damit kaum Vorteile der Wirtschaft gegenüber.
Nach ihrer finalen Annahme durch das EP-Plenum und den Ministerrat wurde die EU-Verordnung zur Einschränkung von Geoblocking am 2. März 2018 offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit steht nun fest, dass die Verordnung am 22. März 2018 in Kraft treten und nach einer neunmonatigen Übergangsfrist ab dem 3. Dezember 2018 in den Mitgliedstaaten direkt anwendbar sein wird.
Am 13. März 2018 hat das Europäische Parlament in Straßburg eine Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste angenommen. Das Gesetz richtet sich in erster Linie an Paketdienstleister und soll für mehr Transparenz und (Preis-)Wettbewerb auf dem Paketmarkt sorgen, was aus Sicht des Handels zu begrüßen ist. Mit der Verordnung werden Paketdienstleister in den EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ihre Preise für Auslandssendungen auf einer neuen Webseite der EU-Kommission weitgehend offenzulegen.
Die EU-Kommission hat am 12. März 2018 ihren Bericht über das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte 2017 vorgestellt. Im Jahr 2017 entfiel die größte Anzahl an Warnmeldungen auf Spielzeug (29 Prozent), gefolgt von Kraftfahrzeugen (20 Prozent) sowie Bekleidungs-, Textil- und Modeartikeln (12 Prozent).
Der IMCO-Ausschuss des Europäischen Parlamentes (Binnenmarkt & Verbraucherschutz) verabschiedete am 22. Februar 2018 den Bericht von Pascal Arimont (EVP, BE) über die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels. Der Ausschuss stimmte zudem dafür, in Trilog-Verhandlungen einzutreten, sobald der Rat seinen Standpunkt zu dieser Richtlinie ebenfalls festgelegt hat.
Die EU-Kommission hat einen Leitfaden zur neuen, ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veröffentlich, um deren reibungslose Anwendung in der gesamten EU zu erleichtern. Der Leitfaden besteht aus einer Mitteilung, die sich in eher allgemeiner Natur an die Mitgliedstaaten richtet und in einem praxisorientierten Online-Tool, das wichtige Fragen zur DSGVO für Unternehmen beantworten soll.
Die EU-Kommission veröffentlichte am 26. Januar 2018 einen Bericht über die Möglichkeiten kollektiver Rechtsschutzverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten. Der Bericht zeigt, dass die Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2013 zur Einführung kollektiver Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren keine allgemeine Beachtung gefunden hat. Es sei daher erforderlich, gesetzliche Regelungen zu schaffen. Die EU-Kommission kündigte an, im Rahmen des „New Deal for Consumers“ im April 2018 entsprechende Gesetzesinitiativen zu veröffentlichen.
Die EU-Verordnung zur Einschränkung von Geoblocking wurde am 6. Februar 2018 im Europäischen Parlament in Straßburg mit 557 zu 89 Stimmen bei 33 Enthaltungen angenommen. Die abschließende Annahme durch die Minister der Mitgliedstaaten gilt nur noch als Formsache.
Die EU-Kommission hat am 19. Dezember 2017 das sogenannte Warenpaket vorgelegt. Es besteht aus einer Mitteilung und aus zwei Vorschlägen für Verordnungen.
Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei Online-Käufen sollen mit der neuen EU-Online-Streitbeilegungs-Plattform schneller und kostengünstiger beilegt werden.
Die Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Verbraucherschutzbehörden ist am 27. Dezember 2017 im EU-Amtsblatt erschienen.