Am 13. Juni 2019 hat der Europäische Rat den offiziellen Text der Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen (ehemals Nachweisrichtlinie) final verabschiedet.
Die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (ehemals Nachweisrichtlinie) wurde durch das Europäische Parlament und den Rat für Beschäftigung und Sozialpolitik angenommen und am 11. Juli 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Das EU-Parlament, der Rat der EU und die EU-Kommission haben am 19. März 2019 überraschenderweise eine vorläufige Einigung bezüglich des Verordnungsvorschlags zur Änderung der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erzielt.
Mit Blick auf die sich neigende europäische Wahlperiode haben EU-Parlament, der EU-Rat und die EU-Kommission in interinstitutionellen Verhandlungen (sog. Trilog) vorläufige Einigungen bezüglich der folgenden sozialpolitischen Verordnungs- bzw. Richtlinienvorschläge erzielt.
Im November 2017 wurde der Aktionsplan zur Beseitigung der Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles von der EU-Kommission veröffentlicht.
Die Zahl der Beschäftigten in der EU erreichte im dritten Quartal 2018 mit 239,3 Millionen Menschen einen neuen Rekord. Der größte Teil der neuen Arbeitsplätze sind Dauer- und Vollzeitarbeitsplätze.
Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments (EMPL) hat am 18. Oktober 2018 den Bericht von MdEP Enrique Calvet Chambon (ALDE, ES) zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen angenommen.