Kommission


Die Europäische Kommission

Rolle
Die Kommission ist ein politisch unabhängiges Organ, das die Interessen der gesamten EU vertritt und wahrt. Sie schlägt Rechtsvorschriften vor und ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Parlaments und des Rates verantwortlich. Sie überwacht (zusammen mit dem Gerichtshof) die Einhaltung des europäischen Rechts und vertritt die EU auf internationaler Ebene. 

Organisation
Im engen Sinne bezieht sich der Begriff "Kommission" auf die Mitglieder der Kommission, d.h. auf das Kollegium der Kommissare, die von den Mitgliedstaaten und dem Parlament zur Leitung des Organs und zur Annahme seiner Beschlüsse eingesetzt werden. Obwohl die 28 Kommissare von den 28 nationalen Regierungen nominiert werden, sind sie verpflichtet, im Interesse der gesamten Union zu handeln, und dürfen keine Anweisungen von nationalen Regierungen annehmen.
Die Neubesetzung der Kommission erfolgt alle fünf Jahre innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlaments. Hierzu einigen sich erst die Regierungen der Mitgliedstaaten auf einen neuen Präsidenten der Kommission. Der designierte Präsident der Kommission wählt dann in Gesprächen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten die anderen Mitglieder der Kommission aus. Das neue Parlament befragt daraufhin alle Kandidaten und kann die gesamte Kommission ablehnen.
Die Mitglieder der Juncker-Kommission (Amtszeit 2014-2019) sind hier zu finden.
Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff "Kommission" die gesamte Behörde mit insgesamt etwa 25 000 Europabeamten (hauptsächlich in Brüssel). Diese Zahl ist in etwa vergleichbar mit dem Personalstand der Verwaltung einer mittleren Großstadt. Die Behörde ist nach Politikbereichen in Generaldirektionen aufgeteilt, welche wiederum in Direktionen und Referate unterteilt sind.

Entscheidungsfindung
Der Präsident der Kommission entscheidet darüber, für welche Politikfelder die einzelnen Kommissare verantwortlich sind. Ferner kann er mit Zustimmung der Kommission auch den Rücktritt eines bestimmten Kommissars fordern. Das "Kollegium" der Kommissionsmitglieder tritt einmal wöchentlich zusammen - in der Regel jeden Mittwoch in Brüssel. Jeder Tagesordnungspunkt wird vom Kommissionsmitglied, das für das betreffende Politikfeld zuständig ist, erläutert. Danach fasst das Kollegium einen gemeinsamen Beschluss dazu.

 

Links:

Kurzer Überblick EU-Kommission

Offizielle Seite der EU-Kommission

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