Wie EU-Gesetzgebung entsteht


Wie EU-Gesetzgebung entsteht


Parlament und Rat als Gesetzgeber

Gesetzgebung in der EU ist Aufgabe des "institutionellen Dreiecks". Das sind die beiden "europäischen" Organe Kommission und Parlament sowie der Ministerrat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten das Sagen haben. Die beiden gesetzgebenden Institutionen Parlament und Ministerrat genießen gleiche Rechte. Die Kommission fungiert als Exekutive und schlägt dem Rat und dem Parlament Gesetzesentwürfe vor. 

Richtlinien und Verordnungen

Es gibt zwei Arten von EU-Gesetzen: Richtlinien und Verordnungen. Richtlinien sind Rahmengesetze der EU; sie stellen eine politische Forderung der Gemeinschaft auf, die von den Parlamenten der Mitgliedstaaten innerhalb einer gesetzten Frist in nationales Recht umgesetzt werden muss. Verordnungen sind dagegen EU-Gesetze, die sofort und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten. 

Gesetzgebungsverfahren

Dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemäß (Lissabonner Vertrag) erlassen Parlament und Rat gemeinsam die Gesetze; die Kommission muss die Entwürfe dafür vorlegen. Rat und Parlament können solche Vorschläge der Kommission auch anfordern.

Erste Lesung
Im Parlament kommt der Text in den zuständigen Fachausschuss, der darüber berät und Änderungen vorschlägt, wenn der Kommissionsentwurf nicht den Vorstellungen des Parlaments entspricht. Anschließend stimmt das Plenum des Parlaments über den Text ab. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments wird dem Ministerrat übermittelt. Das Gesetz ist erlassen, wenn der Rat in seiner ersten Lesung sämtliche Änderungswünsche des Parlaments mit qualifizierter Mehrheit billigt oder wenn das Parlament keine Änderungen vorgeschlagen hat und der Rat dem Entwurf der Kommission ebenfalls zustimmt. Sind die Minister im Rat aber anderer Meinung als die Kommission oder das Parlament, fassen sie ihre Änderungsvorschläge im gemeinsamen Standpunkt der Regierungen zusammen und nennen die Gründe für jede gewünschte Änderung. Der gemeinsame Standpunkt wird dem Parlament zur zweiten Lesung zugestellt.

Zweite Lesung
Wenn das Europäische Parlament den gemeinsamen Standpunkt des Rats billigt, ist das Gesetz damit erlassen. Die zweite Möglichkeit: Das Parlament lehnt den gemeinsamen Standpunkt mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder ab; dann ist das Gesetz gescheitert. Die dritte Möglichkeit: Das Parlament ändert den gemeinsamen Standpunkt mit absoluter Mehrheit erneut ab. Nun kann die Kommission ihren Gesetzentwurf im Sinne des Parlaments neu formulieren und diese geänderte Fassung dem Ministerrat zur zweiten Lesung vorlegen oder zu den Änderungsvorschlägen des Parlaments Stellung nehmen. Billigen die Minister mit qualifizierter Mehrheit den Gesetzentwurf in der Fassung des Parlaments, ist das Gesetz erlassen, wenn nicht, muss ein Vermittlungsausschuss einberufen werden.

Vermittlungsausschuss
Der Ausschuss besteht je zur Hälfte aus Vertretern des Rates und des Parlaments. Auf der Grundlage des vom Parlament geänderten Textes soll er binnen sechs Wochen einen gemeinsamen Entwurf finden. Gibt es eine Einigung, müssen ihr Parlament und Rat in dritter Lesung zustimmen, das Parlament mit absoluter Mehrheit, der Rat mit qualifizierter Mehrheit. Das Gesetz ist gescheitert, wenn eines der beiden Organe den gemeinsamen Entwurf ablehnt oder wenn im Ausschuss keine Einigung gefunden wird.

Geltungsbereich des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens
Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist inzwischen in allen Themenbereichen anzuwenden, außer dort, wo im Vertrag von Lissabon explizit ein anderes Entscheidungsverfahren vorgeschrieben wird. In den meisten für den Handel relevanten Politikbereichen wie Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Umweltschutz, Verkehrspolitik sowie bei bestimmten sozialpolitischen Fragen gilt dieses Gesetzgebungsverfahren seit Jahren. Neu ist die Anwendung dieses Verfahrens insbesondere in der Agrarpolitik.

  • Schaubild zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren

Sonstige Gesetzgebungsverfahren

In vereinzelten Politikbereichen bleiben allerdings weiterhin abweichende Verfahren anwendbar, bei denen der Ministerrat das letzte Wort hat. In einigen besonders sensiblen Bereichen wie der Steuer- und Verteidigungspolitik wird für Entscheidungen sogar die Zustimmung jedes einzelnen Mitgliedstaats (Einstimmigkeit) benötigt.

Ausführlichere Informationen

Ausführlichere Informationen über die Entstehung von EU-Gesetzgebung sind im Internet zu finden unter:

 

 

 

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