Positionspapier der AG Mittelstand zur geplanten Einführung einer Musterfeststellungsklage

Der HDE hat sich gemeinsam mit den Verbänden der AG Mittelstand auf eine gemeinsame Position zum geplanten Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage verständigt. Die mittelständischen Verbände warnen vor den mit dem Gesetzgebungsvorhaben verbundenen Missbrauchsgefahren. Heute haben dazu die Verbände das im Anhang befindliche Positionspapier vorgelegt. Die Position lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Verbände dürfen keine Klagebefugnis erhalten. Nur so ist in der Praxis auszuschließen, dass in Zukunft auf Initiative von Rechtsanwaltskanzleien Verbände mit wirtschaftlicher Motivation gegründet werden, die dann Musterklagen anstrengen.
  • Die Aktivlegitimation ist ausschließlich einer öffentlich-rechtlichen Institution (z. B. dem Bundesamt der Justiz) zu übertragen.
  • Klageverfahren dürfen nur bei öffentlichem Interesse zulässig sein. Dies kann erreicht werden, wenn bei der öffentlich-rechtlichen Institution die Anträge auf Durchführung eines Musterverfahrens von einer bestimmten, noch festzulegenden und den Charakter der Massengeschäfte berücksichtigenden Zahl von Betroffenen aktiv gestellt werden müssen.
  • Es ist zu gewährleisten, dass das Instrument der Musterfeststellungsklage nicht einseitig die Ansprüche der anmeldenden Verbraucher im Verhältnis zum Unternehmer begünstigt. Nur so werden faire prozessrechtliche Rahmenbedingungen sichergestellt.

Die Regierungsfraktionen haben sich selbst unter Zeitdruck gesetzt, weil das Gesetz nach der Koalitionsvereinbarung bereits am 01.11.2018 in Kraft treten soll. Der Gesetzentwurf soll daher schon am 11.04.2018 im Bundeskabinett ohne vorherige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen werden.

Kontakt:
Dr. Peter Schröder
Bereichsleiter Recht & Verbraucherpolitik

Tel.: 030 726250-46
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