HDE-Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht

Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht hat der HDE dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Stellungnahme vorgelegt. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der lauterkeitsrechtlichen Regelungen der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften in der Union (EU 2019/2161).

Der Gesetzentwurf folgt tendenziell dem Gedanken einer Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben. Dies begrüßt der HDE ausdrücklich. Damit werden die Wirtschaft im Allgemeinen und der Einzelhandel im Besonderen vor unnötigen neuen Belastungen geschützt. Da bereits ein relativ hohes Verbraucherschutzniveau im Lauterkeitsrecht besteht und bisher keine Durchsetzungsdefizite überzeugend dargestellt wurden, besteht auch kein Bedarf, über die EU-Richtlinie hinauszugehen. Insbesondere von der Einführung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung für nationale Sachverhalte sollte der Gesetzgeber daher wie geplant Abstand nehmen. Da der Gesetzentwurf in die richtige Richtung geht, haben wir mit unserer Stellungnahme lediglich einige kleinere Änderungen angeregt. Insbesondere sollten für das Vorliegen des Irreführungstatbestands (§ 5 a UWG) weiterhin unterschiedliche Anforderungen für die Irreführung von Verbrauchern und Unternehmen gelten.

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