HDE-Stellungnahme zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Da der Gesetzentwurf im Kabinett nur marginal geändert wurde, hat der HDE seine - vom zuständigen HDE-Ausschuss für Recht und Verbraucherpolitik bereits beschlossene Stellungnahme zum Referentenentwurf - entsprechend angepasst und den Abgeordneten des federführenden Bundestags-Rechtsausschusses übersandt.

Der HDE begrüßt in der Stellungnahme die Tatsache, dass bei Individualverträgen Zahlungsziele von bis zu 60 Tagen möglich sein sollen und lehnt die Verschärfung der AGB-Kontrolle in Bezug auf Vereinbarungen über Zahlungsfristen ab, da diese de facto dazu führt, dass in AGB nur noch Zahlungsziele von bis zu 30 Tagen vereinbart werden können.

Rückfragen bitte an:
Dr. Peter Schröder
Tel. 030-726250-46
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