HDE legt Stellungnahme zum Regierungsentwurf einer UWG-Novelle vor

Der HDE hat den Mitgliedern der zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages in diesen Tagen eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Novelle des UWG (vgl. Anhang) übersandt. Mit der Stellungnahme begrüßt der HDE die Tatsache, dass die Bundesregierung bereits einige unserer Änderungswünsche berücksichtigt hat. Im Vergleich zu dem zunächst vorliegenden Referentenentwurf wurde der Regierungsentwurf deutlich verbessert. Insbesondere wird nun darauf verzichtet, ein neues Verbot aggressiver Geschäftspraktiken auch für das B2B-Verhältnis einzuführen.

In der nun vorliegenden Stellungnahme zum Regierungsentwurf schlägt der HDE allerdings noch folgende Änderungen des Regierungsentwurfs vor:

  • -Es sollte sichergestellt werden, dass das Spürbarkeitskriterium als Voraussetzung einer verbotenen unlauteren Handlung in Zukunft auf alle Tatbestände des UWG  Anwendung findet.
  •  Die geplante Regelung, nach dem im B2C-Verhältnis die Ausnutzung einer Machtposition zur Ausübung von Druck unlauter und damit unzulässig ist, muss gestrichen werden.
  • -Gefordert wird eine Klarstellung unmittelbar im Gesetz, dass die Informationspflichten über die Identität und Anschrift des werbenden Unternehmers u.U. auch durch den Hinweis auf eine Internetadresse erfüllt werden können.
  • Im Zuge der geplanten UWG-Reform muss endlich der „Fliegende Gerichtsstand“ des § 14 Abs. 2 UWG - mindestens für Wettbewerbsverstöße im Internet - gestrichen werden.

Der Gesetzentwurf ist am 23.04.2015 in erster Lesung im Plenum des Bundestages beraten und an den federführenden Bundestagsausschuss für Rechts- und Verbraucherpolitik überwiesen worden. Bislang ist noch offen, ob eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchgeführt werden soll. Die Bundesregierung will das parlamentarische Verfahren aber in jedem Fall noch vor der Sommerpause abschließen.

 Dr. Peter Schröder

Tel. 030 72625046

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