HDE-Stellungnahme zum Verwertungsgesellschaftengesetz

 Im Einzelnen regt der HDE in seiner Stellungnahme insbesondere die folgenden Modifikationen an:

  • Verpflichtung der Verwertungsgesellschaften zum Abschluss eines Gesamtvertrags unter Berücksichtigung der Bedeutung der Nutzervereinigung.
  • Pflicht der Verwertungsgesellschaften zur Aufstellung eines gemeinsamen Tarifs.
  • Mehr Transparenz für die Tarifverhandlungen durch erweiterte Informationspflichten der Verwertungsgesellschaften.
  • Beseitigung des bestehenden Diskriminierungspotentials der Verwertungsgesellschaften gegenüber den Nutzern bei der Aufstellung der Tarife.
  • Vermeidung unverhältnismäßiger Liquiditätsverluste bei den Nutzern in Zusammenhang mit dem Streit über die Angemessenheit eines Tarifs.

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten.

Dr. Peter Schröder

Tel. 030 72625046

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