HDE-Stellungnahme zum Kulturgutschutzgesetz

Das Bundeskabinett hat am 4.11.2015 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts beschlossen. Hierzu hat der HDE eine Stellungnahme vorgelegt. Von dem neuen Gesetz sind insbesondere der Kunst-, der Antiquitäten-, der Münz- sowie der Briefmarkenhandel betroffen.

Der HDE kritisiert u.a., dass der Gesetzentwurf eine Vielzahl an Vorschriften enthält, die den Handel mit Kulturgut – selbst innerhalb des europäischen Binnenmarktes - stark behindern und für die Unternehmen einen großen zusätzlichen Bürokratieaufwand schaffen. So sollen u.a. die Sorgfalts- und Dokumentationspflichten erheblich ausgeweitet und Aufbewahrungsfristen auf 30 Jahre verdreifacht werden. Dem Gesetz liegt zudem ein sehr weiter Kulturgutbegriff zugrunde. Bei Ausfuhren von Kulturgut werden –abhängig von unterschiedlichen Wert- und  Altersgrenzen – Ausfuhrgenehmigungen erforderlich. Dies war bisher nur für die vergleichsweise wenigen Stücke erforderlich, die in ein Verzeichnis über national wertvolles Kulturgut eingetragen waren. Das Genehmigungserfordernis  gilt auch für Ausfuhren innerhalb der EU und auch wenn die Ausfuhr nur vorübergehend, z.B. zur Teilnahme an Messen oder Ausstellungen, erfolgt. Die Zahl der insgesamt von den Landesbehörden zu erteilenden Ausfuhrgenehmigungen wird von vielen Branchenexperten als um ein Vielfaches höher angesehen als von der Bundesregierung im Gesetzentwurf angegeben. Es wird außerdem bezweifelt, dass die Landesbehörden die 10-Tages-Frist zur Bearbeitung der Genehmigungsanträge einhalten werden.

Der Handel mit Kulturgut wird nach Ansicht des HDE durch das Gesetzgebungsvorhaben in existenzgefährdender Weise bedroht und damit der Kunst- und Kulturstandort Deutschland nachhaltig geschwächt. Der HDE lehnt den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ab. Er fordert eine grundlegende Überarbeitung die eine Orientierung am aktuellen Regelungsniveau, eine Entbürokratisierung sowie eine Eins-zu-eins-Umsetzung europäischen Rechts zum Ziel haben sollte.

Kontakt:

Georg Grünhoff

Tel. 030 7262 5038

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