Regierungsentwurf zur Novelle des Buchpreisbindungsgesetzes und HDE-Stellungnahme

  • Art. 1 Nr. 1: Redaktionelle Änderung der geplanten Ergänzung des § 2 Abs. 1 Nr. 3 (Elektronische Bücher als Regelbeispiel für ein Substitut des klassischen Buchs).
  • Art. 1 Nr. 4 b: Die Neufassung von § 5 Abs. 2 wird gestrichen. Die Neufassung enthielt bisher eine Folgeänderung zur Änderung von § 3. In der Neufassung des Referentenentwurfs waren Sachverhalte, bei denen keine Preisfestsetzung des Verlags erfolgt, nicht mehr enthalten, weil hier kein Regelungsbedarf mehr gesehen wurde. Es soll nun bei der bisherigen Fassung bleiben.
  • In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich klargestellt, dass Hörbücher das klassische Buch nicht substituieren (S. 7).

Wegen den geringfügigen Änderungen kann die mit Ihnen abgestimmte Stellungnahme des HDE zum Referentenentwurf nach unserer Auffassung weitgehend unverändert auch für den Regierungsentwurf übernommen werden. Lediglich eine kleine Ergänzung haben wir vorgenommen und im Änderungsmodus kenntlich gemacht. Die aktuelle Fassung erhalten Sie mit gekennzeichneten Ergänzungen anbei.

Soweit Sie weitere Änderungen für erforderlich halten, bitten wir um Nachricht bis zum

Freitag, 26. Februar 2016.

Kontakt:

Dr. Peter Schröder

Tel 030 72625046

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