HDE legt Stellungnahme zum Regierungsentwurf einer 9. GWB-Novelle vor

Der Entwurf wurde am 28. September 2016 von der Bundesregierung beschlossen. Konkretisiert wurden die geplanten Änderungen der Regelungen zur Missbrauchsaufsicht. In Bezug auf das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis ist nun eine Definition des „Einstandspreises“ vorgesehen. Weiterhin sollen die Regelungen zur missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB verschärft werden, um auf diese Weise mittelbar auch die Anwendbarkeit des § 20 Abs. 2 effizienter zu gestalten. Im Übrigen wurde der Regierungsentwurf nicht wesentlich verändert.

Der HDE lehnt die geplanten Änderungen im Bereich der Missbrauchsaufsicht entschieden ab. Das „Anzapfverbot“ (§ 20 Abs. 2 GWB) sollte vielmehr komplett aufgehoben werden. Mindestens dürfen Großunternehmen der Anbieterseite nicht mehr vom Schutzbereich der Norm erfasst werden. Auch das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis sollte komplett gestrichen werden. Mindestens muss nach Auffassung des HDE der gelegentliche Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis planmäßig ab 2017 wieder zulässig sein.

Das parlamentarische Verfahren soll am 10.11.2016 mit der ersten Lesung im Bundestag beginnen. Die erste Befassung des Bundesrats ist für den 25.11.2016 geplant. Es ist fraglich, ob das Gesetz tatsächlich noch Ende 2016 in Kraft treten kann.

Der HDE hat für das anstehende parlamentarische Verfahren die im Anhang befindliche Stellungnahme verfasst.

Kontakt:
Dr. Peter J. Schröder
Bereichsleiter Recht & Verbraucherpolitik

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