Zur Forderung nach einer Anhebung der kommunalen Parkgebühren

Noch nicht vor allzu langer Zeit hieß es "Freie Fahrt für freie Bürger". Nun wird von einigen Protagonisten eine Erhöhung der Parkgebühren gefordert, was einen bewussten Attraktivitätsverlust des Verkehrsmittels "Pkw" bedeutet. Dabei muss unterschieden werden in die Erhöhung der Anwohnerparkgebühren und die Erhöhung der Gebühren für "Gästeparkplätze" in den Innenstädten. Ersteres wird zwar den Anteil des frei verfügbaren Einkommens, z.B. für den Konsum, senken, jedoch für den Handel in den Innenstädten weiterstgehend unbemerkbar bleiben. Dies ist die Forderung aus den Kommunen. Andere nutzen diese Gelegenheit und fordern im diesem Zusammenhang auch die Erhöhung der Parkgebühren für Besucher der Innenstädte. Letzteres ist leider unreflektiert und wird einer verbesserten Erreichbarkeit der Innenstädte nicht gerecht.

Dabei sind Parkgebühren auch für den Handel eine geeignete Möglichkeit, eine tägliche Fluktuation auf dem knappen Parkraum zu provozieren und somit möglichsten vielen Besuchern (Kunden) einen Parkplatz im Laufe eines Tages zu bieten. Das unterscheidet den gewünschten Kundenparkplatz vom Parkplatz für umsatzschwache Dauerparker.

Hierbei ist es jedoch wichtig, dass die Parkgebühren für diese Fluktuation sorgen aber gleichzeitig nicht abschreckend wirken. Daher ist z.B. die Höhe der Parkgebühr bzw. die Höchstparkdauer für jede Stadt individuell geregelt. Der Kipppunkt zwischen der gewünschten Fluktuation und Abschreckung bemisst sich auch an der Attraktivität des Angebotes in einer Innenstadt. Da die Leitfunktion der Innenstädte in der Regel der Handel ist, bemisst sich die Attraktivität der Innenstädte aus Sicht der Bürger daher schwerpunktmäßig an der Attraktivität des Handelsangebotes.

In einer Zeit, in der der stationäre Handel noch die "Alleinstellung der Warenverfügbarkeit" hatte, wirkte eine Erhöhung der Parkgebühr noch nicht so stark wie heute. Der Kunde musste schließlich in die Läden gehen, um dort seine gewünschten Produkte zu erwerben.

Das hat sich grundlegend verändert. Heutzutage kann sich der Kunde grundsätzlich gegen den Besuch der Innenstadt entscheiden ohne auf die Warenverfügbarkeit zu verzichten. Attraktivitätseinbußen bei den Innenstädten können also zur Meidung der Innenstädte führen und somit zur Meidung des Handelsstandortes Nummer eins. Doch was wird wohl der Handel tun, wenn die Kunden seine stationären Geschäfte meidet? Richtig: Er geht dahin, wo der Kunde ist. Das hat der Handel schon immer getan - und wenn es der Standort "Online" sein sollte.

Nun könnte man darin eine städtebauliche Chance zur Entwicklung von Innenstädten ohne Handel sehen. Es stellt sich dann jedoch die Frage, wer die hohen Mieten in den Erdgeschossen bezahlen soll, die maßgeblich den Immobilienwert bestimmen und auch eine attraktive Gestaltung der Innenstädte erst ermöglichen. Zudem werden die Frequenzen in den Innenstädten noch weiter leiden, da nur der Handel in der Lage ist, tagtäglich eine große Sogwirkungen in die Innenstädte auzulösen. Sprich: Stirbt der Handel, stirbt die Stadt.

Die (Innen-) Städte sind demnach ein hoch komplexes System mit vielschichtigen Wechselwirkungen in der der Handel eine tragende Rolle spielt und in Zukunft weiterhin spielen sollte.

Anstatt einseitige Maßnahmen im Bereich des Parkens zu fordern, sollte statt dessen die Erreichbarkeit der Innenstädte im Fokus stehen.

Hierbei werden Verbesserungen voraussichtlich auch Fragen der Parkgebühren sowie Höchstparkdauer beeinhalten. Eines muss jedoch zwingend vermieden werden: Maßnahmen, die negativ auf die Attraktivität von Innenstädten wirken. Dazu gehört auch, dass für die Kunden parallel zu möglichen Restriktionen eine funktionierende alternative Verkehrsinfrastruktur entwickelt werden muss. Erst dann wird der Mobilitätswandel gelingen und von den Bürgern Akzeptanz finden.

Daher sind einseitige Forderungen zur Erhöhung der Parkgebühren unreflektiert und versimplifizieren die Notwendigkeiten des Mobilitätswandels auf unangemessene Art und Weise.

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