Städtischer Nahverkehr in Gefahr

Die Beratungen zum sogenannten 4. Eisenbahnpaket in Brüssel könnten dazu führen, dass ein Verbot der Direktvergabe von öffentlichen Verkehrsleistungen ohne vorherige Ausschreibung in Kraft tritt (Kommissionsvorschläge zur Änderung der geltenden EU-Verordnung 1370). Dies könne nach Ansicht von Verkehrsexperten zu einer Einschränkung des Leistungsangebotes führen. „Aus Sicht des Handels und der Stadtentwicklung sollte alles dafür getan werden, den ÖPNV zu stärken. Nur mit einem umfassenden Angebot kann langfristig die Erreichbarkeit der Innenstädte gewährleistet bleiben. Daher sollten alle Maßnahmen unterbleiben, die die bisherigen Leistungen des ÖPNV in Gefahr bringen. Dazu zählt auch die Möglichkeit, die Verluste des Verkehrsangebotes innerhalb der kommunalen Eigenbetriebe auszugleichen“. Reink kritisierte damit das Vorhaben, die Vergabe von Verkehrsleistungen ausschließlich aus Sicht der Gewinnerzielung zu betrachten. „Es ist schwer vorstellbar, dass eine rein betriebswirtschaftliche Betrachtung des ÖPNV nicht zu drastischen negativen Veränderungen des Leistungsumfangs führt.“ Dies gilt sowohl für die Preisgestaltung sowie die Dichte des ÖPNV-Angebotes (z.B. Liniennetz, Dichte der Taktung, Angebot im Tagesverlauf etc.). Wichtiger als diese rein betriebswirtschaftliche Betrachtung sei eine funktionierende innerstädtische Infrastruktur, damit Handel und Dienstleistungen weiter erreichbar bleiben.

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