Ländererlasse zu Fristverlängerungen für die Aufrüstung von Kassen mit einer TSE

In allen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen (Stand 28. Juli 2020) wurden entsprechende Erlasse zur Fristverlängerung für die Aufrüstung von Kassen mit einer TSE veröffentlicht. Genaue Details sowie die entsprechenden Erlasse/Pressemeldungen finden Mitglieder im HDE-Intranet (Kennwort erforderlich)

Allgemeine Hinweise:

  • Alle Bundesländer mit entsprechenden Erlassen (oder Medieninformationen / Pressemitteilungen) gewähren einheitlich eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bis zum31. März 2021. Die jeweilige Mitteilung sind über die Namen der Bundesländer verlinkt.

  • Alle Erlasse / Regelungen gelten nur für das jeweilige Bundesland. Prüfen Sie daher genau die Anforderungen, die Ihr Bundesland stellt. In Bundesländern ohne landesspezifische Regelung gilt die bundesgesetzliche Regelung. Falls Sie in einem solchen Bundesland steuerlich ansässig sind, sollten Sie einen individuellen Antrag nach § 148 AO stellen. Hinweise dazu finden Sie im HDE-Mitgliederbereich.

  • Die nachweisliche Bestellung der TSE muss in den meisten Bundesländern bis zum 30. September 2020 erfolgen. Einige Bundesländer fordern allerdings eine Bestellung bis spätestens zum 31. August 2020. Prüfen Sie die Regelung für Ihr Bundesland.

  • Wenn der Einbau eine cloudbasierten TSE vorgesehen ist, ist auch dies durch einen fristgerecht ausgelösten Vorgang zu dokumentieren. Dies sollte zur Sicherheit mindestens die Einholung eines rechtzeitigen und verbindlichen Angebotes oder auch eine Bestellung sein. Der Terminus „Es ist der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen.“ ist rechtssicher Definiert. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Finanzamt nach den konkreten Anforderungen.

  • Gesonderte Anträge des Steuerpflichtigen sind nicht erforderlich. In einigen Bundesländern ist aber die Information der Finanzbehörden über das Vorgehen verpflichtend.
  • Angaben auf Basis von Medieninformationen / Pressemitteilungen; der finale Erlass des Landes liegt zum Zeitpunkt der Zusammenstellung noch nicht vor. Daher können evtl. nicht alle Informationen dargelegt werden
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