Wirkungsvolle Regulierung für Gebühren bei Kartenzahlung gefordert

Am Montag hatte die Kommission einen Bericht zur Wirkung der Interbankenentgeltverordnung von 2015 vorgelegt. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Verordnung ihre Ziele erreicht und zu einer Senkung der Kosten für Kartenzahlungen im Handel beigetragen hat. Hinweise der Handelsverbände auf Kostensteigerungen an anderer Stelle wurden dabei nicht berücksichtigt.

„Tatsächlich sind zwar die Kosten für Kreditkartenzahlungen im Handel gesunken“, so Binnebößel. Die EU-Kommission lasse bei ihrer Einschätzung allerdings außer Acht, dass die sogenannten Systemgebühren, die von den Kartenorganisationen erhoben und nicht im Anwendungsbereich der Verordnung lägen, zeitgleich wesentlich erhöht wurden. Binnebößel: „Damit relativieren sich die Einsparungen im Handel und werden durch andere Gebühren substituiert, die den US-amerikanischen Kartensystemen zugutekommen.“ Der HDE, wie auch der europäische Handelsverband EuroCommerce, hatten deshalb eine Einbeziehung aller Kostenbestandteile in die Regulierung gefordert. Die Kosten des Handels für die Akzeptanz von Kreditkarten ergeben sich aus den drei Bausteinen Interbankenentgelt für die kartenausgebenden Banken, Systemgebühren der Kartenorganisationen und den Abwicklungskosten der Händlerbanken. Nur Interbankenentgelte sind inzwischen weitgehend reguliert. „Immerhin hat die EU-Kommission anerkannt, dass die nicht im Fokus der Verordnung stehenden Kosten gestiegen sind und weiter beobachtet werden sollten“, so Binnebößel. „Daher müssen jetzt Maßnahmen getroffen werden, um weitere Kostensteigerungen durch marktmächtige Player zu verhindern, die letztendlich von jedem Kunden im Handel mitgetragen werden müssen.“ Laut EuroCommerce werden nahezu 80 Prozent der Kartentransaktionen in Europa von zwei US-amerikanischen Unternehmen mit globaler Reichweite abgewickelt. Die Systemgebühren der Kartenorganisationen, die nicht unter die Interchange Fee Regulation fallen, erhöhten sich demnach allein in den letzten 18 Monaten um etwa 50 Prozent. Dabei seien EU-weit zusätzliche 800 Millionen Euro Gebühren angefallen, die letztlich auch von den Verbrauchern mitbezahlt werden müssen.

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