Interchange- Regulierung: Gleiche Regeln für alle Zahlverfahren

Lange Zeit herrschte Stillstand auf dem Zahlungskartenmarkt. Innovationen waren Mangelware, die Gebührenpolitik der Anbieter trieb besondere Blüten, Verbraucher und Handel waren wenig interessiert am unbaren Bezahlen. Dementsprechend gering waren die Umsatzzahlen mit Karten, insbesondere bei den im Handel besonders ungeliebten weil teuren Kreditkarten. Doch seit einigen Jahren kommt Bewegung in den Markt. Grund dafür ist die Regulierung der Entgelt-Politik von Kartenzahlung auf nationaler und europäischer Ebene. Das Ziel, durch regulierende Eingriffe Wettbewerb zu fördern und Innovationen voranzutreiben, scheint erreicht.

Nun gilt es, den Schwung zu erhalten und letzte Hemmnisse zu beseitigen. Das bedeutet, den Fokus weiter zu fassen und für alle unbaren Zahlarten und Ausprägungen gleiche Spielregeln zu schaffen.

Erst die gesetzliche Deckelung der Interbankengebühren für viele Kartenzahlungen hat einen Innovationsschub ausgelöst. Kontaktlose Kartentchnologien und das mobile Bezahlen mit dem Smartphone und anderen Geräten ist auf dem Vormarsch.

Aus Sicht des Handels hat die Regulierung zu Interbankenentgelten bereits Vorteile gebracht, die sowohl auf Akzeptanzseite als auch auf Verbraucherseite wirksam sind: kartellähnliche Strukturen wurden eingebremst, Innovationen erobern den Markt, der Wettbewerb zeigt sich dynamischer und nicht zuletzt steigt die Zahl der Akzeptanzstellen deutlich an.

Allerdings zeigen neue Entwicklungen, dass die erreichten Erfolge verwässert werden. Es droht die Gefahr des Umbaus der Entgeltmodelle, um so gesetzliche Regelungen umgehen zu können. Statt geregelter Interbankenentgelte sind es steigende Systemgebühren, die bereits gewonnene Spielräume egalisieren. Zudem sind nach wie vor viele Karten von Deckelungen ausgenommen.

Nun gilt es, weitere negative Entwicklungen zu vermeiden und Schwächen aus der Erstregulierung zu beseitigen. Daher sind die Vorschläge aufgrund vorgenannter Beobachtungen für eine Weiterentwickung der Verordnung wie folgt zusammenzufassen:

  • Rücknahme des Surcharging-Verbots der PSD 2
  • Ausweitung der Deckelung auf alle Kostenbestandteile inklusive der Systemgebühren (Scheme Fees)
  • Streichung der Ausnahmen für Firmenkarten
  • Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Drei-Parteien-Systeme

Die Kommission ist aufgerufen, bis zum 9. Juni 2019 einen Bericht über die Anwendung der Verordnung vorzulegen. Es bleibt zu hoffen, dass einerseits die Erfolge der Verordnung erkannt werden aber andererseits auch der Verbesserungsbedarf gesehen und in eine Weiterentwicklung eingearbeitet wird. Damit ist aus Akzeptanzsicht und aus Verbrauchersicht eine Grundlage möglich, die transparentes Handeln ermöglicht, Wettbewerb anheizt, gleiche Regeln schafft und Innovationen weiter vorantreibt.

bank bankwesen bezahlenIn der anhängenden Präsentation werden die Entwicklungen der vergangenen Jahre dargestellt und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Beschränkung von Interbankenentgelten beschrieben sowie die Einbeziehung weiterer Zahlungssysme empfohlen.

Der vollständige Artikel „Interchange- Regulierung: Gleiche Regeln für alle Zahlverfahren“ ist erschienen in cards karten cartes, 4-2018 vom 10. November 2018 im Fritz Knapp Verlag (Kostenpflichtiger Abruf).

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