• Die Lebensmittellieferkette

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Der Kaskadeneffekt zwischen Theorie und Marktrealität

Executive Summary

Zentrale Ergebnisse auf einen Blick:

  • Die Kaskadenthese ist nicht belegt. Die Regulierung zwischen Herstellern und Handel wird auch mit Vorteilen für die Landwirtschaft begründet. Einen Nachweis dafür hat selbst die EU-Kommission nicht erbracht.
  • Mehr zahlen können heißt nicht mehr zahlen müssen. Ob Lieferanten an einem Vorteil ihres Abnehmers beteiligt werden, hängt von ihrer Verhandlungsposition und ihren Ausweichmöglichkeiten ab.
  • Jede Stufe ist eine weitere Hürde. Die Weitergabe kann sich auf jeder Stufe abschwächen oder abbrechen. Besonders schwierig ist der letzte Schritt zu den oft verhandlungsschwachen Erzeugern.
  • Die Empirie stützt den Kaskadeneffekt nicht. Die Preise auf den einzelnen Stufen der Lebensmittelkette entwickeln sich über Jahre unabhängig voneinander. In Frankreich brachte strengere Regulierung höhere Verbraucherpreise, aber keine höheren Erzeugerpreise.
  • Maßnahmen sollten direkt bei der Landwirtschaft ansetzen. Regulierung nachgelagerter Stufen verschiebt vor allem Margen zwischen Herstellern und Handel. Die Monopolkommission empfiehlt, UTP-Regeln auf Erzeugerbeziehungen zu konzentrieren.

Kernaussagen des Gutachtens

Die wirtschaftliche Situation landwirtschaftlicher Betriebe und ihre Stellung innerhalb der Lebensmittelkette stehen seit Jahren im Mittelpunkt der politischen Diskussion. Vor diesem Hintergrund wurden auf europäischer und nationaler Ebene Regelungen geschaffen, die bestimmte unlautere Handelspraktiken begrenzen und Lieferanten gegenüber ihren Abnehmern schützen sollen.

Mit der europäischen Richtlinie über unlautere Handelspraktiken („UTP-Richtlinie“) wird dabei eine weitergehende Wirkungserwartung verbunden: Auch die Regulierung von Geschäftsbeziehungen zwischen Herstellern und Handel soll letztlich der Landwirtschaft zugutekommen. Die Europäische Kommission begründet dies mit dem sogenannten Kaskadeneffekt. Belastungen, die Herstellern gegenüber dem Handel entstehen, könnten über vorgelagerte Lieferbeziehungen bis zu den landwirtschaftlichen Erzeugern weitergegeben werden. Empirisch nachgewiesen wird ein solcher allgemeiner Kaskadeneffekt im zugrunde liegenden Impact Assessment allerdings nicht. Die Kommission räumt vielmehr selbst ein, dass eine Weitergabe von Marktstruktur und Verhandlungsmacht abhängt. Der damalige Chefökonom der Generaldirektion Wettbewerb, Tommaso Valletti, hält eine solche Weitergabe sogar ausdrücklich für unwahrscheinlich (vgl. Europäische Kommission 2018, S. 15–17, 55 und 262–263).

Das vorliegende Gutachten untersucht daher, ob ein solcher Kaskadeneffekt ökonomisch zu erwarten ist. Wird eine Belastung des Herstellers durch die Regulierung verhindert, ist er wirtschaftlich bessergestellt; die Vermeidung eines Nachteils ist für ihn zugleich ein Vorteil. Die entscheidende Frage lautet deshalb:

Führt der zusätzliche wirtschaftliche Spielraum des Herstellers tatsächlich zu höheren Preisen oder günstigeren Konditionen für seine Lieferanten? Bleiben Preise und Konditionen gegenüber seinen Lieferanten unverändert, verschiebt die Regulierung lediglich Margen zwischen Hersteller und Handel, ohne dass die Landwirtschaft davon profitiert (vgl. Monopolkommission 2025, Rn. 398–400).

Die empirischen Befunde der Monopolkommission liefern keine Bestätigung für einen allgemeinen Kaskadeneffekt. Während die Preisaufschläge auf Hersteller- und Handelsstufe im längerfristigen Vergleich gestiegen sind, zeigen die durchschnittlichen landwirtschaftlichen Preisaufschläge keinen eindeutigen Aufwärtstrend. Bei einer regelmäßigen Weitergabe wäre zu erwarten, dass auch die Landwirtschaft hiervon erkennbar profitiert; ein solcher Zusammenhang zeigt sich jedoch nicht (vgl. Monopolkommission 2025, Rn. 25, 29, 37–38, 46 und 398–400).

Die ökonomische Analyse erklärt, weshalb eine Weitergabe wirtschaftlicher Vorteile nicht vorausgesetzt werden kann. Einkaufs- und Verkaufspreise sind wirtschaftlich miteinander verbunden, werden jedoch in eigenständigen Geschäftsbeziehungen bestimmt. Ein zusätzlicher wirtschaftlicher Spielraum verändert daher zunächst die Situation des unmittelbar begünstigten Unternehmens. Ob seine Lieferanten daran beteiligt werden, hängt insbesondere von der Vertragsgestaltung, den Verhandlungspositionen und den Ausweichmöglichkeiten der Beteiligten ab. Dies bestätigt auch die ökonomische Literatur zur vertikalen Preistransmission.

Bei mehreren Zwischenstufen müssten die Voraussetzungen für eine Weitergabe in jeder weiteren Geschäftsbeziehung erneut erfüllt sein. Wird jeweils nur ein Teil des Vorteils weitergegeben, schwächt sich seine Wirkung entlang der Kette ab; bleibt die Weitergabe vollständig aus, endet sie dort. Eine besondere Hürde bildet der letzte Übertragungsschritt, da zahlreiche Erzeuger einer deutlich kleineren Zahl geeigneter Abnehmer gegenüberstehen, Verderblichkeit und begrenzte Absatzalternativen ihre Verhandlungsposition zusätzlich schwächen und bei standardisierten Agrarrohstoffen internationale Referenzpreise das erzielbare Preisniveau prägen (vgl. Monopolkommission 2025, Rn. 71, 83–85 und 176–179). Selbst ein dort ankommender Vorteil verbliebe nicht zwingend bei den Erzeugern. Soweit die Marktbedingungen es zulassen, könnten Anbieter von Saatgut, Düngemitteln oder anderen Betriebsmitteln über höhere Preise daran partizipieren.

Dies lässt sich am deutschen Verbot bestimmter Listungsgebühren für bereits markteingeführte Produkte verdeutlichen. Gegenüber einer Situation, in der ein Hersteller dem Handel für die Weiterführung seines Produkts im Sortiment zahlen müsste, stellt ihn das Verbot wirtschaftlich besser.

 Seine eigenen Lieferanten erhalten dadurch jedoch nicht automatisch höhere Preise oder günstigere Konditionen. Dass die Entlastung über alle Lieferbeziehungen bis zu den Erzeugern weitergegeben wird, stellt das Verbot nicht sicher und ist angesichts der beschriebenen Hürden wenig wahrscheinlich.

Auch eine Verschärfung der Regulierung gewährleistet keinen Kaskadeneffekt. Das französische Beispiel „SRP+10“ veranschaulicht diese Grenze: Eine angehobene Weiterverkaufsuntergrenze sollte zusätzliche Handelsspannen schaffen, die letztlich auch der Landwirtschaft zugutekommen sollten. Nach Einschätzung des französischen Senats waren zwar höhere Verbraucherpreise festzustellen, ein entsprechender Rückfluss an die Erzeuger jedoch nicht erkennbar. In einzelnen Produktbereichen wurden sogar gegenläufige Wirkungen berichtet. Ein Ländervergleich für sieben EU-Mitgliedstaaten bestätigt diesen Befund: Stärker regulierte Länder wie Frankreich, die Slowakei oder Ungarn erzielen bei Rohmilch, Schweinefleisch und Weizen nicht systematisch höhere Erzeugerpreise (vgl. Düsseldorf Competition Economics 2026).

Ein allgemeiner, verlässlich zugunsten der Landwirtschaft wirkender Kaskadeneffekt ist vor diesem Hintergrund ökonomisch nicht plausibel. Punktuelle Weitergaben in besonderen Konstellationen sind nicht ausgeschlossen. Sie bilden jedoch keinen strukturellen Mechanismus, mit dem sich die Regulierung nachgelagerter Geschäftsbeziehungen durch Vorteile für die Landwirtschaft begründen ließe. Soll die wirtschaftliche Situation landwirtschaftlicher Erzeuger gezielt verbessert werden, sollten Maßnahmen möglichst unmittelbar an den Bedingungen der landwirtschaftlichen Betriebe ansetzen. Auch die Monopolkommission sieht Ansatzpunkte vor allem auf der Kostenseite der Landwirtschaft. Sie empfiehlt zudem, den Anwendungsbereich der UTP-Regeln grundsätzlich auf Lieferbeziehungen mit landwirtschaftlichen Erzeugern zu konzentrieren, und hält für die übrigen Geschäftsbeziehungen der Lebensmittelkette den kartellrechtlichen Schutz für ausreichend.

>> Zum Download des Gutachtens (PDF)