Internet-Auktionen - Übertriebenes Anlocken

Internet-Auktionen - Übertriebenes Anlocken

Veranstalter von Internet-Auktionen sollten bei der Festlegung des Mindestgebots Vorsicht walten lassen. Das OLG Hamburg hat die Werbung eines Auktionsveranstalters, der für ein neues, hochwertiges Marken-Fernsehgerät trotz einer unverbindlichen Preisempfehlung von 4598 DM lediglich ein Mindestgebot von 1 DM angab, als übertriebenes Anlocken gewertet (Az. 3 U 35/01). Nach Ansicht der Richter hat der Auktionator das ¿spielerisch-spekulative Moment¿ einer solchen Online-Auktion eingesetzt, um so besondere Aufmerksamkeit zu erzielen. Zugleich habe er damit das Image des Markenprodukts unnötig beschädigt, befand das Gericht.

Quelle: ( nach ¿Wettbewerbsrecht Aktuell ¿ der Wettbewerbszentrale )
- FAZ, 18.8.2001, S. 21