Leitfunktion des Einzelhandels in Innenstädten stärken
3.133.151.90Rolf Pangels, BTE Handelsverband Textil
Ein Beitrag von Rolf Pangels, BTE Handelsverband Textil
Die Entwicklung der Innenstädte wird maßgeblich vom Einzelhandel, im besonderen Maße von der innerstädtischen Leitbranche des Modeeinzelhandels, bestimmt. Die Innenstädte und ihr Einzelhandel sind dabei in vielfältiger Weise existentiell aufeinander angewiesen. Der Einzelhandel ist in erster Linie Versorger, schafft aber auch vielfältige Arbeits- und Ausbildungsplatzangebote. Er prägt das Stadtbild und übt enorme Anziehungskraft auf Verbraucher von Nah und Fern aus. Er macht die Innenstädte zum Erlebnis und schafft die Motivation, die City zu besuchen, dort zu verweilen und sie als Bühne und Drehscheibe von Kommunikation und Kultur zu erleben.
Nach Erfahrungen des innerstädtischen Einzelhandels sind in vielen Kommunalparlamenten nicht selten nur “rudimentäre“ Sachkenntnisse zu einzelhandelsrelevanten Themen vorhanden. Gering ausgeprägt ist oftmals auch die grundsätzliche Sensibilität und Verständnis für einzelhandelsrelevante Problemstellungen. Das Denken und die Entscheidungen über Einzelhandelsvorhaben orientieren sich noch zu oft am kurzfristigen kommunalpolitischen „Tageserfolg“ und schauen zu wenig über den Tellerrand hinaus.
Der innerstädtische Einzelhandel ist vor diesem Hintergrund auf eine Politik angewiesen, die ihn nicht beeinträchtigt, sondern fördert. Eine solche Politik liegt auch im Interesse der Bürger in ihrer Rolle als Verbraucher. Insgesamt gilt es, die Entwicklungschancen für den innerstädtischen Einzelhandel durch entsprechende Rahmenbedingungen zu sichern und zugleich neue zu initiieren. Oberstes Ziel der Politik muss es sein, eine stabile wirtschaftliche Entwicklung des Einzelhandels in den städtischen Zentren und Ortskernen zu fördern, die langfristig ein breites Warenangebot gewährleistet und städtebauliche Strukturen sichert.
Auflagen, Nutzungsgebühren und bürokratische Belastungen engen den innerstädtischen Einzelhandel heute oftmals ein. Deregulierung und Vereinfachung der Verwaltungsabläufe sind ein Gebot der Stunde. Die konkreten Rahmenbedingungen für den Einzelhandel in den städtischen Zentren und Ortskernen müssen weiter verbessert werden. Der Abbau von Investitionshemmnissen, wie z.B. Stellplatzablöse, überzogene Denkmalschutzauflagen, bürokratische Gestaltungssatzungen, gehört ebenso dazu wie eine stärkere Förderung des innerstädtischen Einzelhandels durch Städtebaufördermittel. Insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe des Einzelhandels sollten eine besondere Standortsicherung erfahren.
Für den Fortbestand des innerstädtischen Einzelhandels ist natürlich auch seine Erreichbarkeit von entscheidender Bedeutung. Für das Überleben eines lebendigen städtischen Zentrums als traditioneller Einzelhandelsstandort ist es daher unverzichtbar, für Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw unterwegs sind, erreichbar zu sein. Nur wenn es gelingt, sich an den Mobilitätsbedürfnissen der Bürger zu orientieren und gleichzeitig die Attraktivität der Städte nicht zu vernachlässigen, ist eine Lösung der Verkehrsprobleme möglich. Gefordert ist deshalb ein Verkehrskonzept, das alle Verkehrsträger und -mittel umfasst und das unter Mitwirkung aller beteiligten Gruppen erarbeitet wird.