Stadt liebt Handel und Handel liebt Stadt
18.226.17.210Tine Fuchs, Referatsleiterin Stadtentwicklung, Planungsrecht, Bauleitplanung beim DIHK e.V.
Ein Beitrag von Tine Fuchs, Referatsleiterin Stadtentwicklung, Planungsrecht, Bauleitplanung beim DIHK e.V.
Wer erinnert sich nicht gern an den Kauf seines ersten Fahrrads, seines Hochzeitskleids oder -anzugs oder des ersten PCs? Meistens in der nächstgelegenen „Stadt“, so wie landauf, landab die Fahrt in die Innenstadt genannt wird.
Und wie viele Menschen reisen gern am Wochenende nach Berlin, Hamburg oder München? Nicht nur um die Städte zu erkunden, sondern auch um etwas Besonderes, regional typisches einzukaufen, was es vielleicht am eigenen Heimatort nicht gibt.
Ob Buchladen, Modehaus oder Outdoorgeschäft, alle engagieren sich dafür in ihren Städten von Flensburg bis nach Passau, von Görlitz bis nach Wuppertal an 307 Tagen im Jahr – nur am Sonntag dürfen sie nicht –, anders als der Onlinehandel. Aber Handel ist Wandel und so gibt es viele Händler, von der Klein- bis zur Großstadt – die ihre Waren auch zusätzlich online vertreiben.
In der City stellen die Einzelhändler die neusten Waren zusammen, gestalten ihre Ladenlokale einzigartig und schaffen ein Einkaufserlebnis. In Zeiten von Digitalisierung ist dies eine große Herausforderung. Nicht nur weil für jeden das gesamte Warenangebot an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden zur Verfügung steht, sondern weil auch die Mobilität heute eine ganz andere ist. Dementsprechend wichtig ist es aus Sicht der Wirtschaft, dass Stadtzentren gut erreichbar sind - egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem ÖPNV oder dem Auto. Außerdem müssen die Warenlieferungen – unabhängig davon ob die Lieferung in zwei Stunden zum Kunden oder in das Geschäft muss – bei einer nachhaltigen Verkehrsplanung in jeder Stadt mitgedacht und entsprechend mitgeplant werden.
Zur Attraktivität von pulsierenden Einkaufszentren trägt aber nicht nur der Handel selbst bei. Der Bund hat die Aufgabe, beispielsweise durch die Regelungen in Baugesetzbuch, Baunutzungsordnung und nicht zuletzt dem Raumordnungsgesetz, die richtigen Weichen dafür zu stellen, dass es – der gewachsenen europäischen Stadt entsprechend – die richtige Nutzungsmischung von Handel, Gewerbe und Wohnen gibt. Dazu gehören bei der Baulandmobilisierung nicht nur Regelungen zur Wohnraumbereitstellung, sondern gleichermaßen die Berücksichtigung von Flächen für Handel, Gewerbe, Industrie oder Kulturwirtschaft. Es sollte keinen Vorrang für die Schaffung von reinem Wohnraum bei der Abwägung geben.
Die Vitalität einer Stadt setzt auch voraus, dass es mal lauter sein darf, beispielsweise beim Public Viewing von Sportveranstaltungen, in Biergärten, aber auch für die Betriebe, wie Druckereien oder Tischlereien. Hier ist ein sinnvolles Maß für die Festlegung von Lärmvorgaben zu treffen.
Außerdem kann der Marktplatz Stadt durch den gezielten Einsatz von Städtebaufördermitteln in Zeiten von Digitalisierung unterstützt werden. Neue innerstädtische Anziehungspunkte erhöhen nicht nur die Attraktivität des Standorts, sondern tragen auch zur nötigen Kundenfrequenz für den Handel vor Ort bei.
Die Städte und Gemeinden selbst sind gefragt, ihre Stadtzentren planerisch zukunftsweisend zu entwickeln. Dazu gehört auch eine vorausschauende Bauleitplanung auf der Basis von Einzelhandelskonzepten sowie das Engagement gemeinsam mit den örtlichen Akteuren im Rahmen von kooperativen Stadtentwicklungsinitiativen, beispielsweise von Business Improvement Districts (BIDs), Smart Cities oder in der die Zusammenarbeit mit Regionalmarketing und Tourismus.