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Verkaufsoffene Sonntage – eine kostenlose Konjunkturmaßnahme für den Einzelhandel

Ein Beitrag von Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP im Landtag von Baden-Württemberg

Pressefoto Quadrat grossDer corona-bedingte Lockdown im März und April hat den Einzelhandel in Deutschland in voller Stärke erwischt: Für mehrere Wochen waren Geschäfte zwangsweise geschlossen. Der Umsatz in den Geschäften betrug folglich 0 Euro. Zahlreiche Einkaufsaktivitäten wanderten online und der Trend zu Digitalisierung und Online-Shopping wurde weiter verschärft. Auch als Konsequenz davon kommen jetzt, nach dem Ende des Corona-Lockdowns, die Kundinnen und Kunden nur zögerlich in die Einzelhandelsgeschäfte zurück. Das Ergebnis: Zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte stehen vor enormen wirtschaftlichen Herausforderungen. Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste drohen. Lebendige und lebenswerte Innenstädte stehen auf dem Spiel.

Angesichts dieser Herausforderungen brauchen wir dringend eine wirksame Unterstützung des Einzelhandels. Die Lösung dafür: Verkaufsoffene Sonntage. Für den Staat sind sie – im Vergleich zu den zahlreichen Corona-Hilfsmaßnahmen, Konjunkturimpulsen und Sonderförderungen – eine kostenlose Maßnahme. Die Wirtschaft wird gefördert, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger belastet werden. Für die Geschäfte ermöglichen Sonntagsöffnungen das Nachholen zumindest eines Teils der ausgefallenen Umsätze. Die prekäre wirtschaftliche Situation wird etwas entschärft. Und für die Kundinnen und Kunden ermöglichen Sonntagsöffnungen ein angenehmes Einkaufserlebnis. Entspanntes Shopping, wenn man Zeit hat, und eine Entzerrung von Menschenansammlungen auf mehr Einkaufstage können eine neue Wertschätzung für den stationären Handel entstehen lassen.

Die Ladenschlussgesetzgebung in Deutschland sieht – aus nachvollziehbaren Gründen – enge Auflagen und Begrenzungen für verkaufsoffene Sonntage vor. In Baden-Württemberg ist dies beispielsweise eine Höchstzahl von drei verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr. Außerdem wird in der Regel eine enge Kopplung an einen sogenannten Anlass vorgesehen. Um eine Sonntagsöffnung zu ermöglichen, muss parallel dazu ein Volksfest, Messe oder andere Großveranstaltung stattfinden. In Zeiten von Corona fallen nur all solche Veranstaltungen aus und als Konsequenz gibt es auch keine verkaufsoffenen Sonntage. Die eh schon schwierige Lage des Einzelhandels wird weiter verschärft.

Die Lösung dafür ist eine – zeitlich begrenzte – Aussetzung des Anlassbezugs. Damit wären verkaufsoffene Sonntage, gerne nach wie vor mit einer jährlichen Höchstgrenze, wieder möglich. Es müsste kein Fest oder keine Messe als zugrundliegenden Anlass geben. Dem Einzelhandel wäre damit geholfen. Innenstädte könnten neu belebt und unterstützt werden. Gleichzeitig würde diese Aussetzung des Anlassbezugs Rechts- und Handlungssicherheit entstehen lassen. Sowohl Geschäfte, Angestellte als auch Kunden könnten verlässlich mit den verkaufsoffenen Sonntagen planen. Ab dem Jahr 2022, wenn die Corona-Pandemie hoffentlich erfolgreich überwunden ist, kann dann wieder zu den bisherigen Regelungen zurückgekehrt werden. Es geht also keineswegs um eine generelle Abschaffung des Sonntagsschutzes und eine völlige Freigabe der Ladenschlusszeiten. Aber die besondere Lage aufgrund der Corona-Pandemie braucht besondere Maßnahmen. Verkaufsoffene Sonntage gehören zweifelsohne dazu.

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