Ladendiebstahl: Warum jetzt härtere Konsequenzen nötig sind
Ein Beitrag von MdB Dr. Konrad Körner und MdB Christian Moser. Foto: michaelbennett.de
An der Selbstbedienungskasse scannt jemand routiniert nur die Hälfte der Ware, beiläufig, ohne zu zögern. Wer macht sowas? Popkulturell ist die Antwort längst gegeben: Das Indie-Trio Blond widmet dem Ladendiebstahl mit „SB-Kassen Lover“ einen ironischen Popsong – die Normalisierung hat also bereits stattgefunden.
Allein im vergangenen Jahr registrierte die Polizei bundesweit mehr als 350.000 Ladendiebstähle. Der wirtschaftliche Schaden belief sich auf rund 4,3 Milliarden Euro – ein Anstieg von 25 Prozent innerhalb von drei Jahren, die hohe Dunkelziffer noch nicht eingerechnet.
Die Folgen tragen nicht nur die Händler. Jeder Diebstahl treibt Kosten in die Kalkulation, die am Ende auch ehrliche Kunden mitzahlen. Hinzu kommen Steuerausfälle zulasten der Allgemeinheit.
Wenn aus Ladendiebstahl ein Geschäftsmodell wird
Besonders besorgniserregend: Organisierte Kriminalität hat den Einzelhandel als lukratives Betätigungsfeld entdeckt. Professionelle Tätergruppierungen gehen arbeitsteilig vor, entwenden Waren in großem Stil und vermarkten sie anschließend gewinnbringend auf dem Zweitmarkt. Hier geht es längst nicht mehr um die an der SBKasse „versehentlich“ nicht eingescannte Packung Käse, sondern um organisierte Geschäftsmodelle, die nach Schätzungen für rund ein Drittel des gesamten Schadens verantwortlich sind.
Konsequenz statt Kavaliersdelikt
Deshalb unterstützen wir die Forderung des HDE, bandenmäßigen Ladendiebstahl wirksamer zu sanktionieren. Wo organisierte Kriminalität den Einzelhandel gezielt als Einnahmequelle nutzt, muss das Strafrecht entschlossen reagieren. Dazu gehört auch eine konsequente Vermögensabschöpfung. Kriminell erlangte Gewinne dürfen nicht dauerhaft bei den Tätern verbleiben. Wir planen hierzu die Überarbeitung der strafrechtlichen Einziehung von Taterträgen, um die Anwendung in der Verfolgungspraxis zu erleichtern.
Prävention, die den Handel nicht allein lässt
Ebenso wichtig ist es, den Handel bei der Prävention besser zu unterstützen. Moderne KI-gestützte Kamerasysteme können helfen, Diebstähle frühzeitig zu erkennen und das Personal gezielt einzusetzen. Ein solcher Einsatz zum Schutz vor Straftaten sollte rechtlich möglich sein und durch eine Modernisierung des Datenschutzrechts flankiert werden, die überzogene bürokratische Anforderungen reduziert, die Zahl verpflichtender Datenschutzbeauftragter senkt und den Fokus stärker auf tatsächliche Risiken statt auf formale Hürden legt. Dieser Kurs wird mittlerweile auch in Brüssel verfolgt, wo mit dem Data-Omnibus unnötige Bürokratie abgebaut und digitale Regulierung stärker auf Praxistauglichkeit und Innovation ausgerichtet werden soll.
Investition in die Justiz ist Investition in den Rechtsstaat
Prävention und schärfere Gesetze verpuffen, wenn die Justiz sie nicht zeitnah durchsetzen kann. Straftaten müssen zeitnah verfolgt und Verfahren zügig abgeschlossen werden. Mit dem Pakt für den Rechtsstaat wollen wir deshalb die Justiz personell stärken und den Ländern von 2027 bis 2029 zusätzliche Bundesmittel für neue Stellen sowie die weitere Digitalisierung zur Verfügung stellen – als Grundlage für einen Rechtsstaat, der Recht auch durchsetzt, nicht nur formuliert.
Prävention beginnt vor der Strafmündigkeit
Ein Befund verdient besondere Aufmerksamkeit: Ladendiebstahl wird überdurchschnittlich häufig von jungen Menschen begangen. Rund 30 Prozent der erfassten Tatverdächtigen sind jünger als 21 Jahre, fast neun Prozent sogar unter 14 – deutlich mehr als etwa bei Körperverletzungsdelikten.
Kinder unter 14 Jahren können strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, für eine Absenkung der Strafmündigkeit gibt es aktuell leider keine parlamentarische Mehrheit. Das darf aber nicht heißen, dass der Staat erst handelt, wenn sich problematische Verhaltensmuster längst verfestigt haben. Als CSU setzen wir uns deshalb für die Einführung eines Verantwortungsverfahrens ein: für strafunmündige Kinder, die wiederholt durch strafbare Handlungen auffallen. Es geht dabei nicht um eine Vorverlagerung des Strafrechts, sondern um frühes Eingreifen mit Erziehungsmaßregeln, klare Verantwortung und wirksame Prävention.
Ladendiebstahl bleibt kein Kavaliersdelikt, wenn wir ihn auch nicht mehr wie einen behandeln – im Strafrecht, in der Prävention, in der Justiz und beim Blick auf die Jüngsten unter den Tatverdächtigen.
Mehr zum Thema unter www.stoppladendiebstahl.de

