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Ladendiebstahl konsequent bekämpfen – der Rechtsstaat muss auch im Einzelhandel spürbar funktionieren

Ein Beitrag von Stephan Mayer (CDU/CSU), Mitglied des Deutschen Bundestags. Foto: Deutscher Bundestag, Inga Haar

Porträt von Dr. Konrad Körner und Christian MoserLiebe Leserinnen und Leser,
liebe Kolleginnen und Kollegen im Handel,

kaum ein Wirtschaftszweig erlebt die Folgen einer überlasteten Strafverfolgung so unmittelbar wie der Einzelhandel. Wenn Jahr für Jahr Waren im Wert von fast drei Milliarden Euro entwendet werden und daraus in der Praxis vielfach keine spürbaren Konsequenzen folgen, dann bleibt das nicht ohne Auswirkungen – weder auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen noch auf das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaats.

Die aktuelle Entwicklung trifft insbesondere inhabergeführte Geschäfte, die ohnehin unter steigenden Kosten und tiefgreifenden Veränderungen in unseren Innenstädten stehen. Wenn ganze Warengruppen gezielt und organisiert entwendet werden, betrifft das am Ende nicht nur einzelne Unternehmen, sondern wirkt sich auf Sortimente, Kalkulationen und letztlich auch auf Verbraucherinnen und Verbraucher aus.

Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion und auch für mich ganz persönlich ist deshalb klar: Ladendiebstahl darf nicht als hinzunehmendes Alltagsphänomen akzeptiert werden. Wer Regeln missachtet und anderen vorsätzlich Schaden zufügt, muss mit einer konsequenten Reaktion des Rechtsstaats rechnen können.

Dabei dürfen wir insbesondere bei bandenmäßig und gewerbsmäßig organisiertem Diebstahl nicht länger so tun, als handle es sich um dieselbe Fallgruppe wie den einmaligen Griff ins Regal. Organisierte Strukturen verursachen erhebliche Schäden und untergraben zugleich das Sicherheitsgefühl vieler Händlerinnen und Händler. Gerade hier braucht es eine konsequente Strafverfolgung und spürbare Sanktionen.

Dazu gehört für mich auch, Wiederholungstäter stärker in den Blick zu nehmen. Ladendiebstahl ist kein „Kavaliersdelikt“ und darf von den Ermittlungsbehörden auch nicht als solches behandelt werden.  Wer immer wieder straffällig wird, darf nicht nach jedem einzelnen Vorfall faktisch wie ein Ersttäter behandelt werden. Vorbelastungen müssen bei Ermittlungen und Strafzumessung nachvollziehbar berücksichtigt werden.

Ebenso unabdinglich sind mehr Personal und moderne digitale Verfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaften. Ermittlungen dürfen nicht an Kapazitätsgrenzen scheitern. Gerade organisierte Tätergruppen agieren häufig über Ländergrenzen hinweg. Hier fehlt es noch immer an einer schnellen und lückenlosen Vernetzung der zuständigen Behörden. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte „Pakt für den Rechtsstaat“ ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig bleibt weiteres Potential, um die Schlagkraft unserer Strafverfolgung nachhaltig zu stärken.

So unterstütze ich ausdrücklich die Forderung des Deutschen Einzelhandelsverbands, dass die Mindeststrafe bei den schweren bandenmäßig begangenen Diebstahlsdelikten (§ 244 StGB) auf ein Jahr angehoben wird und nach dem Vorbild des Wohnungseinbruchsdiebstahls somit als Verbrechen qualifiziert wird. Weiterhin sollte der gewerbsmäßige Diebstahl als schwerer Diebstahl gemäß § 244 StGB bewertet werden und die Möglichkeit der Strafmilderung gemäß § 244 Abs. 3 StGB gestrichen werden.

Ebenso wichtig ist eine engere und unbürokratischere Zusammenarbeit zwischen Handel, Polizei und Justiz. Noch zu häufig erleben Händlerinnen und Händler, dass Anzeigen folgenlos bleiben und der Aufwand den Nutzen übersteigt. Folglich werden zahlreiche Fälle gar nicht erst gemeldet. Daher muss es unbedingt unser Ziel sein, dass Anzeigen wieder Wirkung entfalten und sich aus Sicht der Betriebe lohnen.

Ich darf Ihnen versichern, dass wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion uns weiterhin mit Nachdruck für praxistaugliche Verbesserungen einsetzen werden. Sowohl für die rund drei Millionen Beschäftigten im Handel als auch für die Unternehmerinnen und Unternehmer, die die Folgen von Diebstahl Tag für Tag unmittelbar tragen.

Der Handelsverband Deutschland und seine Mitgliedsunternehmen bleiben dabei ein wichtiger Gesprächspartner. Niemand kennt die Herausforderungen vor Ort besser als der Handel selbst. Deshalb ist der enge Austausch zwischen Politik und Praxis unabdingbar, um weiterhin Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die den Handel spürbar entlasten und das Vertrauen in die Durchsetzungsfähigkeit unseres Rechtsstaats stärken.

Mehr zum Thema unter www.stoppladendiebstahl.de 

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