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Gemeinsame Bekämpfung des Ladendiebstahls

Ein Beitrag von Jörg Kubiessa, Landespolizeipräsident Sachsen.

Porträt von Jörg KubiessaLadendiebstahl ist keine Bagatelle, sondern ein ernstes Sicherheitsproblem, dem sich die Polizei widmen muss. Einerseits handelt es sich um Massenkriminalität mit einem sehr hohen Dunkelfeld – Ladendiebstahl wird viel häufiger begangen als registriert. Dennoch ist in Sachsen kein anderes Delikt im vergangenen Jahr häufiger polizeibekannt geworden, sein Anteil an der Gesamtkriminalität beträgt über sieben Prozent.

Ich sehe im Ladendiebstahl kein verzeihliches Vergehen, welches hinter schwereren Straftaten einzuordnen wäre. Der Aussage werden Sie sich wahrscheinlich anschließen können, denn durch diese scheinbaren „Kavaliersdelikte“ werden Ihre Unternehmen fortwährend geschädigt. Darüber hinaus wirken sich notwendigerweise zu ergreifende Sicherheitsmaßnahmen oft auf unser aller Einkaufserlebnis aus.

Wie also derartige Wegnahmen eindämmen? Soweit der Anreiz zur kriminellen Aneignung an knappen Budgets liegt, dürfte sich dieses monetäre Motiv angesichts der wirtschaftlichen Entwicklungen nicht zum Positiven verändern. Bleiben also die zwei klassischen Ansätze, verhindern oder bestrafen. Wobei auch hier genaues Hinsehen und Differenzieren lohnt.

Die Höhe des Ausfallrisikos wird natürlich durch die jeweiligen präventiven Strategien des Einzelhandels bestimmt, wie viel lässt sich der Geschäftsinhaber die Sicherheit seiner Waren kosten, welche Inventurdifferenzen nimmt er hin? Diese Obliegenheit darf aber nicht dazu führen, die Prävention von Ladendiebstählen als alleiniges Thema des Handels anzusehen. Die Polizei sehe ich hier in der Pflicht zu unterstützen, sei es durch Beratung über technische oder organisatorische Fragen, sei es durch Personalschulungen oder durch Informationsmaterial.

Ebenso kann der Einzelhandel bedeutenden Einfluss auf die Strafverfolgung nehmen, dem klassischen Feld von Polizei und Justiz. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass die gemeinsame Bearbeitung des Themas der Schlüssel zu Verbesserungen ist.

Der sächsische Handelsverband hat sich in den letzten Jahren wiederholt an Behörden und Politik gewandt und darauf aufmerksam gemacht, dass Strafverfahren möglichst nicht eingestellt und Ladendiebe konsequent verfolgt werden sollen. Diese Bitten wurden sowohl durch den Innenminister als auch durch die Justizministerin sehr ernst genommen. Ein Fachaustausch Anfang dieses Jahres, an dem neben den beiden Ministerien und dem Landeskriminalamt auch der sächsische Handelsverband teilnahm, erbrachte handfeste Ergebnisse. Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft gingen in dessen Verlauf auf die Einstellungspraxis und häufige Gründe für Einstellungsverfügungen ein. Dabei wurde deutlich, wie wichtig korrekt und vollständig ausgefüllte Anzeigenformulare sind. Durch die Ministerien erarbeitete Hinweisblätter und Checklisten wurden vereinbart, die den Mitgliedsunternehmen mittlerweile zur Nutzung im Geschäftsalltag zur Verfügung gestellt worden und auf der Internetseite der Polizei abrufbar sind. Intensiv wurde über mögliche Anpassungen des § 243 StGB diskutiert und sich zur Fortführung der Zusammenarbeit zum gesamten Themenkreis verständigt. Was mich zur Überschrift meines Beitrages zurückführt.

Statt einseitiger Forderungen oder Vorschläge sollten Einzelhandel und Polizei bei der Eindämmung des Ladendiebstahls gemeinsam vorgehen und sich als Partner verstehen.

Mehr zum Thema unter www.stoppladendiebstahl.de 

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