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Ladendiebstahl: Nur konsequente Strafverfolgung schafft Abhilfe

Ein Beitrag von Tijen Ataoğlu (CDU), Mitglied des Deutschen Bundestags und Richterin am Landgericht a.D. Foto: Paul Schneider

Porträt von Tijen AtaoğluLadendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Das zeigen die jüngsten Zahlen eindrücklich: Rund 380.000 registrierte Ladendiebstähle im Jahr 2025, wobei das Dunkelfeld laut Schätzungen bei knapp 25 Millionen liegen soll. Ein Gesamtschaden für den Einzelhandel von über drei Milliarden Euro. Und dazu kommen1,7 Milliarden Euro, die in Präventionsmaßnahmen investiert worden sind.

Wer diese Zahlen lediglich als Ergebnis von „Mundraub“ oder Jugendstreichen abtut, verkennt die ganze Dimension des Phänomens. Denn neben Einzeltätern ist der Ladendiebstahl ein wichtiges Betätigungsfeld für die Organisierter Kriminalität.

Was ist also zu tun, um Ladendiebstähle einzudämmen? Auch wenn es darauf nicht die eine Antwort geben kann, so dürfte eine konsequente Strafverfolgung die effektivste Maßnahme sein. Dafür braucht es neben guter polizeilicher Ermittlungsarbeit eine funktionsfähige und schnelle Justiz. Denn eine wirksame Abschreckung setzt voraus, dass auf eine Straftat zeitnah eine spürbare staatliche Reaktion folgt.

Bei über einer Million offener Strafverfahren in Deutschland wird die Strafjustiz aber nach Einschätzung des Deutschen Richterbundes „mehr und mehr zum Flaschenhals bei der Kriminalitätsbekämpfung“. Das Hauptproblem dürfte dabei in der personellen Ausstattung der Justiz liegen. Zu wenig Staatsanwälte, überlastete Strafgerichte. Zu viele Einstellungen, zu lange Strafverfahren. Der Rechtstaat darf nicht an fehlenden Ressourcen scheitern.

Es war daher dringend geboten, den Pakt für den Rechtstaat neu aufzulegen. Bis zum Jahr 2029 werden seitens des Bundes 240 Millionen Euro in den Personalausbau der Landesjustiz investiert. Mit weitern 210 Millionen Euro wird zudem die Digitalisierung in der Justiz vorangetrieben. Nur so können Verfahren schneller und effektiver betrieben werden.

Regelmäßig steht auch die Forderung nach härteren Strafen im Raum. Die Mindeststrafe des Bandendiebstahls von sechs Monaten auf ein Jahr anzuheben oder das Strafmaß von zehn Jahren zu erhöhen, bewirkt vor allem eins: Wertungswidersprüche im System des Strafrechts.

Was es wirklich braucht, sind nicht höhere Strafen, sondern eine Stärkung unserer Staatsanwaltschaften und Gerichte für eine zügigere und konsequentere Rechtsdurchsetzung.

Mehr zum Thema unter www.stoppladendiebstahl.de 

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