blog slider HDE schmaler

Innenstadtentwicklung ist Daueraufgabe und Gemeinschaftswerk

Ein Beitrag von Verena Hubertz (SPD), Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Foto:Bundesregierung/ Steffen Kugler)


download portrait hubertzStadt braucht Handel und Handel braucht Stadt. Aber unsere Innenstädte verändern sich, das sehe ich auch in meiner Heimatstadt Trier. Einkaufen und Versorgung sind und bleiben wichtig, aber Innenstadt ist immer mehr Treffpunkt, Erlebnis- und Ereignisort. Die Anforderungen an unsere Innenstädte sind groß und gesamtgesellschaftliche Entwicklungen werden hier wie unter einem Brennglas sichtbar, z.B. Folgen neuer Arbeitszeitmodelle und der Digitalisierung, von Klimawandel, Leerstand oder beim Thema Sicherheit.

Wir sind in der Stadtentwicklung - insbesondere in der Innenstadtentwicklung - angewiesen auf gute Kooperationen zwischen Zivilgesellschaft, Staat und Privatwirtschaft.

Innenstadtentwicklung ist ein Gemeinschaftswerk, sie ist und bleibt Daueraufgabe. Egal ob Entwickelnde, Eigentümerinnen und Eigentümer, Planende, Wirtschaft und Handel, Vermietende oder Nutzende - Tatendrang, Ideen und Mut, Neues auszuprobieren, ist bei allen Beteiligten gefragt.

Unser gemeinsames Ziel ist es, die Innenstädte, lebens- und liebenswert zu halten. Dabei müssen wir möglichst viele Interessen, unter einen Hut bringen. Jede Innenstadt hat ihre Besonderheiten, es gibt kein Patentrezept. Aber wir können die Kommunen dabei unterstützen, lokale Stärken und Besonderheiten zu erkennen und in Wert zu setzen. Innenstädte brauchen neue und wirtschaftlich tragfähige Nutzungskonzepte. Ausprobieren und voneinander Lernen sind dabei ausdrücklich erlaubt. Der Schlüssel für die lebendige Innenstadt ist eine ausgewogene Nutzungsmischung und -vielfalt mit mehr Gemeinschaftsorten und besseren Aufenthaltsqualitäten.

Für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bedeutet Unterstützung der Innenstadtentwicklung in Deutschland vor allem: Verlässliche Förderung, Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen und Förderung des Dialogs von allen Beteiligten.

Gemeinsam mit dem Beirat Innenstadt hat mein Haus aktuell das Statuspapier „INNENSTADT 2026 – Aktuelle Anforderungen an die Entwicklung der Innenstädte und Zentren“ erarbeitet. Beirat und BMWSB analysieren die „Innenstadt 2026“, beschreiben Herausforderungen, Handlungsfelder und Vorgehensweisen . Auch der HDE hat hieran kräftig mitgearbeitet.

2026 stellt der Bund erstmals 1 Mrd. Euro für die Städtebauförderung bereit. Wir wollen den Beitrag des Bundes bis 2028 auf 1,6 Mrd. Euro jährlich erhöhen. Alleine vom Programm „Lebendige Zentren“ profitieren mehr als 1.300 Städte, insgesamt werden bundesweit 2.700 Städte und Gemeinden mit der Städtebauförderung unterstützt. Dabei wirkt die Städtebauförderung wie ein Hebel: Jeder Euro löst im Schnitt sieben Euro zusätzliche Investitionen aus. Die Förderpalette ist dabei groß und regional auch sehr unterschiedlich – je nach Bedarf: öffentliche Räume, Gebäudeensemble, historische Altstädte, Sanierungen und Umbauten für neue Nutzungen oder auch Bürgerbeteiligungen und Wettbewerbe. (Verlinkung: www.staedtebaufoerderung.info). Und natürlich kommen die Mittel, die wir für die Aufwertung unserer Innenstädte und Zentren investieren, insbesondere den Anwohnenden, dem ortsansässigen Handel und Gewerbe und der Gastronomie zu Gute.

Auch über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“(ZIZ) haben wir in den vergangenen Jahren wichtige Impulse für die Entwicklung unserer Innenstädte gesetzt, Aufbruchstimmung erzeugt und engagierte Menschen zusammengebracht.

Mit dem neuen Förderprogramms "Gewerbe zu Wohnen" stellen wir 300 Mio. € bereit, um ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance zu geben. Das schont wertvolle Ressourcen, bewahrt Stadtstrukturen und bringt neue Dynamik in die Zentren. Bis zu 30.000 Euro Zuschuss gibt es pro Wohneinheit. Das ist bewusst ein starker Anreiz für alle Investoren, um so lebendige Nachbarschaften statt leerer Räume zu schaffen.

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) wurden die Möglichkeiten ausgeweitet, zugunsten des Wohnungsbaus von Bebauungsplanfestsetzungen zu befreien und vom Einfügenserfordernis abzusehen. Zudem schafft der Bau-Turbo befristete Erleichterungen für den Wohnungsbau sowie für bestimmte wohnungsnahe Begleitnutzungen. Die Gemeinden werden ermächtigt, im Bebauungsplan von der TA Lärm abweichende Festsetzungen zu treffen, womit der Spielraum zur planerischen Bewältigung von Nutzungskonflikten ausgeweitet wurde. Das vom Kabinett beschlossenen Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB-Novelle) soll weitere Impulse bringen.

Innenstadtentwicklung ist eine Daueraufgabe, die neue Akteure und Netzwerke, neue Impulse, Mut und Zuversicht, einen langen Atem sowie eine verlässliche Finanzierung und Förderung braucht. Der Bund ist und bleibt dabei für alle Akteure ein verlässlicher Partner.

> Zur Übersicht über alle Blog-Artikel