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Die Bekämpfung von Ladendiebstahl aus Sicht der Bayerischen Polizei

Ein Beitrag von Michael Schwald, Landespolizeipräsident Bayern. Foto: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

LPP Michael SchwaldWieso wir beim Thema Ladendiebstahl nicht nachlassen
Wer Ladendiebstahl nur als Einzelfall betrachtet und die dahinterliegenden Zusammenhänge sowie strukturellen Folgen außer Acht lässt, unterschätzt leicht die tatsächliche Dimension des Problems. Denn wie auch der HDE stets betont, stellt Ladendiebstahl ein ernsthaftes wirtschaftliches Problem dar. Diese Taten gehen uns alle an: Sie führen durch Verluste für den Handel und kostenintensive Sicherungsmaßnahmen zu steigenden Preisen und damit höheren Lebenshaltungskosten für alle Menschen in unserem Land.

Ladendiebstahl - wie ist die Lage in Bayern?
Lassen Sie uns zunächst einen Blick auf die bekannten Fallzahlen werfen. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Bayern waren für das Jahr 2025 fast 38.400 Fälle des Ladendiebstahls erfasst. Das stellt gegenüber 2024 mit etwa 40.500 Fällen zwar einen leichten Rückgang dar, im Zehnjahresvergleich liegt diese Zahl aber immer noch 11,7 % über dem Mittelwert.

Die Aufklärungsquote ist mit 92,3 % hoch. Das heißt, dass in nahezu allen Fällen, die bei der Polizei angezeigt werden, Tatverdächtige ermittelt werden können. Allerdings muss man auch wissen, dass die PKS eine „Hellfeldstatistik“ ist, so dass nicht angezeigte Taten („Dunkelfeld“) dort auch nicht auftauchen. Ihre Erfahrungen mit dem Phänomen „Ladendiebstahl“ aus dem Geschäftsalltag und Ihre Inventuren spiegeln sich daher in der Polizeistatistik nicht unbedingt wider. Ich möchte Sie daher ermutigen, Ladendiebstähle möglichst immer zur Anzeige zu bringen. Wenn Bildaufnahmen vorhanden sind oder zurückgelassene Beweismittel festgestellt werden konnten, können sich daraus auch sehr wertvolle und erfolgversprechende Ermittlungsansätze ergeben. In jedem Fall ist eine Anzeige Grundvoraussetzung für ein Ermittlungsverfahren und für Gerichtsurteile gegen die Täter.

Was tut die Bayerische Polizei gegen Ladendiebstahl?
Auf die gestiegenen Fallzahlen in den letzten Jahren haben wir reagiert. So legen die Polizeipräsidien seit Anfang 2024 nochmals einen besonderen Fokus auf die Bekämpfung des Ladendiebstahls. Dazu gehört neben der Bewertung auf der Grundlage umfassender Lageauswertungen, der konsequenten Durchführung rechtlich möglicher strafprozessualer Maßnahmen und einer engen Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Behörden auch der enge Kontakt mit den Inhaberinnen und Inhabern von Einzelhandelsgeschäften. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen nur empfehlen, im Bedarfsfall – losgelöst von Einzelfällen – Kontakt mit Ihrer zuständigen Polizeidienststelle aufzunehmen und das Gespräch zu suchen; wir tun das umgekehrt auch, wo immer sich die Gelegenheit ergibt. Die lokalen Dienststellen kennen die Lage und die Herausforderungen vor Ort am besten und stehen zudem in unmittelbarem Austausch mit den zuständigen Staatsanwaltschaften.

Wie muss sich die Strategie weiterentwickeln?
Entscheidende Faktoren für die zukünftige Bekämpfung und Verfolgung von Ladendiebstählen sind die konsequente Nutzung digitaler Ermittlungsmöglichkeiten sowie die Ausschöpfung der Vorteile der Digitalisierung. Derzeit arbeiten wir unter Hochdruck daran, die polizeiliche IT-Architektur länderübergreifend weiter zu modernisieren. Wesentlich ist hier das bundesweite Programm P20, in dessen Rahmen diese Entwicklung vorranging erfolgt. In diesem Zusammenhang bereiten wir aktuell auch die Einführung der „P20-Onlinewache“ für die Bayerische Polizei vor. Eine Anzeige sämtlicher Delikte kann so künftig unkompliziert online erstattet und durch die Polizei effizient weiterbearbeitet werden. Die Einführung der Onlinewache soll noch im 4. Quartal 2026 erfolgen. Anknüpfend an Pilotierungen, die bereits vereinzelt in anderen Bundesländern stattfinden, finden außerdem erste Sondierungsgespräche mit bayerischen Unternehmen zur Erschließung einer Massendatenschnittstelle statt. Über diese könnten perspektivisch z. B. große Einzelhandelsunternehmen ihre Strafanzeigen gesammelt und effizient an die Onlinewache übermitteln. Die Fertigstellung der Anpassung dieser Schnittstelle an die jeweilige Unternehmenssoftware ist bis zum Start der Onlinewache bei der Bayerischen Polizei sicherlich noch nicht zu erwarten, steht aber auf unserer Prioritätenliste ganz oben.

Fazit
Fest steht: Auch in Zeiten von hybriden Bedrohungen, Terrorismus und immer neuen Herausforderungen im Cyberraum lassen wir bei der Bekämpfung des Ladendiebstahls nicht nach. Die Kooperation zwischen der Bayerischen Polizei und dem Einzelhandel ist dafür ein wesentlicher Baustein. Ich bin daher dankbar für den seit Jahren gepflegten, engen Austausch zwischen der Bayerischen Polizei und dem Handelsverband Bayern. Ladendiebstahl ist für die Bayerische Polizei keine hinzunehmende Ordnungsstörung, sondern kriminelles Verhalten, das wir mit aller Konsequenz bekämpfen.