Cashback / Bargeldauszahlung an der Kasse
18.217.4.250Cashback ist die Auszahlung von Bargeld im Einzelhandel im Rahmen eines Einkaufs von Waren und Dienstleistungen. Der Service ist an immer mehr Kassen im Handel verfügbar und erfreut sich zunehmender Beliebtheit.
Wo ist das Cashback-Verfahren eigentlich geregelt, wer legt die Bedingungen dafür fest?
Die Bargeldauszahlung im Rahmen eines Waren- oder Dienstleistungsgeschäfts ist als Ausnahmetatbestand zu Zahlungsdiensten gesetzlich geregelt nach ZAG §2 Abs. 1 Nr. 4: „Dienste, bei denen der Zahlungsempfänger dem Zahler Bargeld im Rahmen eines Zahlungsvorgangs aushändigt, nachdem ihn der Zahlungsdienstnutzer kurz vor der Ausführung eines Zahlungsvorgangs zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen ausdrücklich hierum gebeten hat;“
Das bedeutet, dass es sich bei dieser Art der Bargeldauszahlung nicht um einen lizenzpflichtigen Zahlungsdienst handelt und somit von jedem Händler genutzt werden kann.
Zudem gibt es Bestimmungen für Barauszahlungen mit der girocard von der Deutschen Kreditwirtschaft in den Händlerbedingungen Nr. 13:
„Die Auszahlung von Bargeld ist nur in Verbindung mit einer electronic cash-Transaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Unternehmens zulässig. Die Höhe der electronic cash-Transaktion soll mindestens 20,00 € betragen. … Die Barauszahlung darf höchstens 200,00 € betragen.“
Grundsätzlich gibt es über das ZAG hinaus keine weiteren Vorgaben zur Bargeldauszahlung im Rahmen eines Einkaufes.
Zur Abgrenzung Cashback: Unter dem Begriff wird regelmäßig die Auszahlung von Bargeld im Rahmen eines Einkaufs von Waren oder Dienstleistungen verstanden. Davon zu unterscheiden ist das sogenannte Cash in Shop-Verfahren, wie es z.B. von barzahlen.de angeboten wird. Hier ist der Händler als „der verlängerte Arm der Bank“ zu verstehen. Die Auszahlung von Bargeld erfolgt hier direkt im Auftrag der Bank und setzt keinen (Mindest-)Einkauf voraus.
Wie stark wird Cashback inzwischen genutzt?
Cash Back erfreut sich zunehmender Beliebtheit im Handel. Kunden greifen immer häufiger auf diesen Service zurück und ersparen sich den Weg zur Bankfiliale oder Geldautomaten. Bislang liegt dem HDE keine konkrete aktuelle Statistik zur Nutzung aus Handelssicht vor. Jedoch geben die Rückmeldungen aus den Supermärkten zur Nutzung hier eindeutig die steigende Bedeutung wieder. Studien z.B. von Glory Global Solutions und dem Bankenverband beleuchten die Fragestellungen aus Verbrauchersicht.
Gibt es noch immer fixe Mindesteinkaufshöhen, ab wann Cashback möglich ist?
Das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) macht keine konkreten Vorgaben über die Mindesteinkaufshöhe.
Die Deutsche Kreditwirtschaft formuliert allerdings in ihren girocard-Händlerbedingungen zu dem Mindesteinkaufsbetrag, dass die Transaktion mindestens 20 Euro betragen sollte. Dabei ist festzustellen, dass dies keine Mussvorgabe darstellt sondern eine allgemeine Richtlinie beschreibt, die mit der Bankenaufsicht abgestimmt sei.
Inzwischen sind bei einigen Unternehmen auch Bargeldauszahlungen ab Beträgen unterhalb der Schwelle eines 20-Euro-Mindesteinkaufs.
Gibt es Maximalhöhen, die festgelegt sind?
Hier gibt es keine gesetzlichen konkreten Vorgaben. Jedoch gibt die Deutsche Kreditwirtschaft im Rahmen der Bargeldausgabe mittels der girocard einen maximalen Ausgabebetrag von 200 Euro vor.
Ist Cashback nur mit der Girocard oder inzwischen auch mit Kreditkarten möglich?
Inzwischen ist auch die Bargeldauszahlung mit einigen Kreditkarten möglich. Grundsätzlich entscheidet zunächst der Betreiber des Zahlungssystems in seinen Händlerbedingungen über die Verwendung des Zahlungsmittels. Wenn hier die Bargeldauszahlung gestattet wird, liegt es in der Entscheidung des Händlers, diese Option zu nutzen.
Wie viele Händler bieten Cashback an – welche Möglichkeiten haben kleinere Händler, das Verfahren anzubieten?
Inzwischen bieten viele Ketten des Einzelhandels Cashback an. Wir schätzen, dass eine Bargeldausgabe inzwischen an über 22.000 Geschäften möglich ist, nicht nur im LEH. Um den Service anzubieten, bedarf es keiner Genehmigung, jeder Händler kann Cashback sofort ohne vertragliche Vereinbarungen nutzen. Allerdings macht es nur dort Sinn, wo entsprechende Bargeldeinnahmen vorhanden sind.
Bei welchen Händlern kann man mittlerweile auch Cash im Supermarkt einzahlen?
Die Einzahlung von Bargeld im Handel auf das eigene Girokonto wird durch die jeweilige Bank umgesetzt. Diese nutzen i.d.R. Dienstleister wie beispielsweise viacash.de.
Was sind die Gründe dafür, dass viele Händler Cashback offerieren?
Angesichts immer mehr Filialschließungen von Banken und zunehmender Konten bei Internetbanken ohne eigenes Geldautomatensystem sehen wir einen wachsenden Bedarf an alternativen Methoden zur Bargeldbeschaffung. Denn nach wie vor ist Bargeld das wichtigste Zahlungsmittel in Deutschland, Kunden bezahlen zu ca. Drei Viertel ihrer Einkäufe in bar.
Der Handel bietet mit Cashback einen zusätzlichen Service und möchte damit die Kunden zufrieden stellen. Kunden wiederum können sich den Weg zur Bank sparen. Inzwischen entwickelt sich dieser Service im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) zu einem Wettbewerbsfaktor, so dass viele Händler die Bargeldauszahlung anbieten.
In nachgelagerter Betrachtung könnte bei starker Nutzung der Bargeldauszahlung auch in beschränktem Umfang auf Bargeldtransporte (Transport der Bargeldeinnahmen zur Bank durch Wertdienstleister) verzichtet werden. Jedoch ist hier zu berücksichtigen, dass Bargeld – unabhängig von der Zahl der Transaktionen - einen hohen Fixkostenanteil hat und bargeldintensive Betriebe auch stets mit Wechselgeld in Münzen beliefert werden müssen. Transporte müssen daher immer stattfinden. Die potentiellen Einspareffekte sind daher eher als gering einzustufen.
Was kostet die Händler das Cashback-Verfahren?
Der Auszahlungsbetrag wird im Rahmen des zugrundeliegenden unbaren Zahlungsverfahrens abgerechnet, im Falle der girocard fallen dabei i.d.R. die gleichen Entgelte an wie für eine normale Kartenzahlung. Bei einem Auszahlungsbetrag von 100 Euro und einem umsatzabhängigem Entgelt von 0,2 % wären dies 20 Cent.
Grundsätzlich ist es möglich, den Auszahlungsbetrag zu entkoppeln und hierfür Entgelte separat zu verhandeln. Inwieweit dies genutzt wird, können wir derzeit nicht beurteilen.