Umweltpolitik auf einer Seite

 

Mikroplastik

Am 16. Januar hat die Europäische Kommission ihre lang erwartete Plastikstrategie als Teil des geplanten Kreislaufwirtschaftspakets vorgestellt. Ziel der Kommission ist es, in den Bereichen Abfall-, Chemie- und Produktpolitik koordinierte Ansätze zur Lösung der drängendsten Umweltprobleme von Kunststoffen zu entwickeln. Die Kommission will außerdem das sog. Littering und die sog. Mikroplastikverluste bis 2030 drastisch verringern. Um dieses Ziel zu erreichen plant die Kommission ein Verbot von absichtlich hinzugefügtem Mikroplastik in bestimmten Produktgruppen.

Mikroplastik

 


Einweg - Mehrweg

Am 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Die bestehende Verpackungsverordnung wird weiterentwickelt und löst damit die Regelungen der momentan gültigen 7. Novelle ab. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das Recycling von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern bzw. Verpackungen insgesamt zu vermeiden. Um künftig die Recyclingquoten weiter zu erhöhen, sollen mehr recyclingfähige Verpackungen verwendet werden und zugleich die Pfandpflicht ausgeweitet werden. (Vgl. § 1 VerpackG)

Mit dem neuen Verpackungsgesetz soll mehr Transparenz und Kontrolle bewirkt und die Unterfinanzierung des Dualen Systems beendet werden. Wesentliches Mittel dafür ist der Aufbau einer Zentralen Stelle, §§ 24-30 VerpackG.

Einweg - Mehrweg

 


 

Obsoleszenz:

Mit Inkraftreten des neuen Verpackungsgesetzes am 01. Januar 2019 wird auch der Begriff der Obsoleszenz wieder neu diskutiert. Mit "Obsoleszenz" bezeichnet man die Alterung eines Produktes. Der Begriff umfasst sowohl eine natürliche als auch eine künstliche Alterung. In den letzten Jahren ist die Bedeutung der Obsoleszenz gestiegen.

Obsoleszenz

 


 

Verpackungsverordnung und Wertstoffgesetz:

Im vergangenen Jahr wurden so wenige Verpackungen ordnungsgemäß lizenziert wie noch nie. Weniger als 1/3 der Menge hat die privatwirtschaftlich und durch die dualen Systeme organisierte Sammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen finanziert. Diese Unterfinanzierung hat zu einer Schieflage des Gesamtsystems geführt, weshalb der Gesetzgeber die 7. Novelle der Verpackungsverordnung beschlossen und einige Handelsunternehmen dualen Systemen eine Überbrückungsfinanzierung i. H. v. 20,7 Mio. Euro bereitgestellt haben.

Bereits im Oktober 2014 wurde die Möglichkeit der sog. Eigenrücknahme am PoS abgeschafft. Seit 1. Januar dieses Jahres gelten zudem sehr strenge Anforderungen für die Anmeldung von Branchenlösungen.

VerpackungsVO / WertstoffG

 


 

WEEE-Richtlinie:

Deutschland ist gemäß der WEEE-Richtlinie (Waste of electrical and electronical equipment) verpflichtet, die Sammel- und Verwertungsquoten von Elektroaltgeräten ab 2016 auf mind. 45% bzw. ab 2019 auf mind. 65% der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Menge zu erhöhen. Die Richtlinie, die in Deutschland durch eine Novellierung des Elektrogesetzes umgesetzt wird, sieht hierfür u. a. eine Rücknahmepflicht des Einzelhandels vor.

Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten