Gesetzentwurf zur Änderung des Kartellrechts gefährdet Wettbewerbsfreiheit und Wohlstand

Der Handelsverband Deutschland sieht die Vorschläge und den Regierungsentwurf für Änderungen im Wettbewerbsrecht durch eine 11. GWB-Novelle kritisch. Die GWB-Novelle macht weitgehende und nicht hinreichend begrenzte Eingriffe in die unternehmerische Tätigkeit möglich. Das ist in der bisherigen deutschen Rechtsordnung beispiellos. Wenn das so Gesetz wird, kann das Bundeskartellamt künftig ohne konkrete Voraussetzungen tiefgreifende Maßnahmen ergreifen. Ohne abschließend definierte Voraussetzungen für einen Eingriff der Behörden wird das Gesetz auch bei vollkommen legal agierenden Unternehmen für erhebliche Unsicherheiten sorgen. Denn es ist völlig unklar, wann das Bundeskartellamt auf Grundlage der neuen Vorgaben von einer Störung des Wettbewerbs ausgeht, zu welchen Werkzeugen dann gegriffen wird und welche Unternehmen betroffen sind. Diese großen Unsicherheiten werden Folgen haben: Das Investitionsklima wird leiden, die Wettbewerbsintensität wird geschädigt und die Unternehmen werden vorsichtiger handeln als es gut für den Markt und die gesamte Wirtschaft ist. Am Ende drohen auf diese Weise Wohlstandsverluste für alle.

Zudem sieht der HDE den Gesetzentwurf mit großen verfassungs- und rechtsstaatlichen Bedenken. Denn auf der Grundlage des vorliegenden Textes sind Eingriffe in die Tätigkeit der Unternehmen bis an die Grenze zur Willkür und ohne hinreichend konkretisierte Voraussetzungen möglich.

Der HDE hat deshalb im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Bundesverband der Industrie (BDI) am 12. Juni 2023 in Berlin mit Experten aus Wissenschaft und Politik alle Implikationen der geplanten Veränderungen im Wettbewerbsrecht diskutiert. Fotos der Veranstaltung finden Sie hier:

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Zudem hat der HDE ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das die geplanten Änderungen als verfassungswidrig bewertet. Dieses Gutachten findet sich mit weiteren Dokumenten - unter anderem zu einer HDE-Tagung aus dem Januar 2023 - im Anhang zu diesem Artikel.

 

Ansprechpartner:
Dr. Peter Schröder
Tel. 030-72 62 50 46
Fax. 030-72 62 50 49
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