Broschüre zur europäischen Holzhandelsverordnung
3.141.38.5Die europäische Holzhandelsverordnung verpflichtet seit dem März 2013 Unternehmen, die erstmalig Holzprodukte auf dem europäischen Binnenmarkt anbieten, mit einem Sorgfaltspflichtsystem sicherzustellen, dass kein illegal geschlagenes Holz für das Produkt verwendet wurde.
Betroffen sind unter anderem alle Händler, die Holzprodukte von einem Nicht-EU-Mitgliedstaat selbst importieren, z. B. Gartenmöbel, Spielzeug, Küchenutensilien. Die Bedeutung der Holzhandelsverordnung für den Einzelhandel ist daher hoch. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat als Aufsichtsbehörde bereits eine Reihe von Kontrollen durchgeführt, auch im Einzelhandel.
Die neuen Vorgaben der europäischen Holzhandelsverordnung stellen Händler jedoch vor große Herausforderungen. Die Broschüre, die der HDE in Kooperation mit dem Import Promotion Desk anbietet, beantwortet viele praxisrelevante Fragen und soll einen Beitrag zur praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen im Handel mit Holz und Holzprodukten leisten.
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Georg Grünhoff
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