HDE-Stellungnahme zu den nationalen Begleitmaßnahmen zur Verordnung über Interbankenentgelte
18.97.9.169Der Handelsverband Deutschland (HDE) empfiehlt im Rahmen der nationalen begleitenden Maßnahmen die Umsetzung folgender optionaler Regelungen bzw. Klarstellungen zur EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge. Eine Stellungnahme (Anhang) wurde dem Bundesfinanzministerium übersandt.
Insgesamt setzt sich der HDE für folgende Optionen und Klarstellungen ein:
- Einbeziehung von Electronic Cash in den Anwendungsbereich
- Keine Sonderregel für 3-Parteiensysteme, soweit diese Lizenzen vergeben
- Festsetzung eines maximalen Festbetrages je Transaktion in Kombination eines maximalen Höchstprozentsatzes von 0,2 Prozent (oder darunter) für Debitkartenzahlungen
- Keine Einführung eines gewichteten Durchschnitts für Debitkarten, durch den eine höhere individuelle Interbankengebühr ermöglichen könnte
- Niedrigere Interbankenentgelte für inländische Kreditkartenzahlungen
- Klarstellung, dass ELV aus Anwendungsbereich ausgenommen ist, insbesondere aus Artikel 8 zur Anwenderauswahl
- Klarstellung, dass Händler keine technische Umrüstung vornehmen muss, um einer Anwenderauswahl nachkommen zu können.
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