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Praxishilfe für einen Antrag nach § 148 AO beim Betrieb einer Cloud-TSE

Der HDE hat zusammen mit anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft eine Praxishilfe zur Stellung eines Antrags auf Erleichterung nach § 148 AO erstellt.

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BSI stellt neue Anforderungen an die Anwendungsumgebung beim Betrieb einer cloud-basierten TSE

Die Laufzeit des ersten Zertifikates für eine Cloud-Lösung ist befristet bis zum 31. Januar 2021, so dass zu Beginn des nächsten Jahres eine Rezertifizierung erforderlich ist. Allerdings beabsichtigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) BSI an eine Zertifizierung einer cloud-basierten TSE Lösung besondere Anforderungen an die Anwenderumgebung zu stellen. Von diesen Anforderungen werden alle Hersteller einer cloud-basierten TSE betroffen sein.

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Praxisfragen zur Senkung der Mehrwertsteuersätze: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Ab dem 1. Juli 2020 werden der Normalsatz der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Im Folgenden sind einige Fallkonstellationen mit Hinweisen aufgeführt, die ein Unternehmer befolgen sollte. Beachten Sie bitte, das diese allgemeinen Hinweise keine rechtsverbindliche Beratung ersetzen können, und fragen Sie bei Unklarheiten im Einzelfall Ihren Steuerberater.

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Rechtzeitig handeln: Jetzt unbedingt die Kasse nachrüsten

Für bargeldintensive Unternehmen gelten seit dem 1. Januar 2020 höhere Anforderungen an die Kassenführung. Sie sind per Gesetz verpflichtet, alle Kassen mit elektronischer Aufzeichnungsfunktion z.B. Registrier- oder Computerkassen einschließlich Tablets oder Softwarelösungen mit Kassenfunktion mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen Manipulationen abzusichern.

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Fristverlängerung bis zum 30. September 2020 für die Umstellung von Registrierkassen vereinbart

Bund und Länder haben sich auf eine Nichtbeanstandungsregelung zu dem Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen bis zum 30. September geeinigt.

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Ansprechpartner:

Ralph Brügelmann
Tel.: 030/72 62 50 43
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