Es ist die Pflicht von Unternehmen, bestehende Rechte zu achten und Gesetze einzuhalten. Unsere Unternehmen respektieren die jeweils geltenden Umweltgesetze sowie die sozialen Rechte der Beschäftigten und setzen sie um. Maßgeblich sind dabei die geltenden Rechte und Gesetze am jeweiligen Standort der Unternehmenstätigkeit. Deutsche Unternehmen leisten mit ihrer internationalen Geschäftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in Schwellen- und Entwicklungsländern. Der Handelsverband Deutschland sowie seine Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, die international proklamierten Menschenrechte entlang der ganzen Wertschöpfungskette zu unterstützen und zu achten.

Die Bündnismitglieder haben sich auf Ziele zur Umsetzung von Arbeits- und Sozialstandards entlang der globalen Textil-Lieferkette geeinigt.Die sozialen Bündnisziele beziehen sich auf konkrete Menschenrechte bzw. berühren diese. Die hier aufgeführten Rechte stehen im Zentrum der Arbeit des Bündnisses für nachhaltige Textilien:

  • Ermöglichung von Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
  • Verhinderung/Beendigung von Diskriminierung, Belästigung und Misshandlung
  • Schutz und Förderung von Gesundheit und Arbeitssicherheit
  • Zahlung ausreichender Löhne
  • Einhaltung international anerkannter Regelungen zur Arbeitszeit
  • Verhinderung/Beendigung von Zwangsarbeit, Vertragssklaverei, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und unerlaubter Gefängnisarbeit
  • Verhinderung/Beendigung von Kinderarbeit.