Eine gesetzliche Testpflicht für Unternehmen ist nach Auffassung des Handelsverbands Deutschland (HDE) nicht der richtige Ansatz.
Für den heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf eines Betriebsrätemodernisierungsgesetzes besteht nach Einschätzung des Handelsverbands Deutschland (HDE) keine Notwendigkeit. Denn umfassende Rechte zur betrieblichen Mitbestimmung der Mitarbeiter sind bereits im Betriebsverfassungsgesetz enthalten.
In einem gemeinsamen Eckpunktepapier haben Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärt, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2022 auf zwölf Euro pro Stunde anheben zu wollen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt die vorzeitige Anhebung ab und verweist auf die Zuständigkeit der Mindestlohnkommission.
Neben der ausreichenden Verfügbarkeit des Impfstoffs wird es zur Eindämmung der Corona-Pandemie ganz entscheidend darauf ankommen, auch die Akzeptanz für das Impfen in der Bevölkerung zu stärken.
Anlässlich der aktuellen Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit weist der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die Notwendigkeit hin, die Einkommensgrenze für Minijobs anzuheben.
Die neue Verpflichtung, während der Pandemie bei Büroarbeiten das Arbeiten im Homeoffice wenn möglich zuzulassen, ist angesichts des gerade ergangenen Appells des Bundespräsidenten für mehr freiwilliges Homeoffice von letztem Freitag nicht zu verstehen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt den neuen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus
Heil für ein „Betriebsrätestärkungsgesetz“ entschieden ab. „Dieser Gesetzentwurf kommt zur denkbar
ungünstigsten Zeit.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt den neuen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Homeoffice ab.
Die angedachten Vorgaben für die Besetzung von Vorstandsposten börsennotierter und paritätisch
mitbestimmter Großunternehmen bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als zu weitgehenden
Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Firmen.