Gute Politik für attraktive Innenstädte
Ein 11-Punkte-Plan des Handelsverbands Deutschland
Die Lage für viele mittelständische Handelsunternehmen und zahlreiche Innenstädte in Deutschland wird immer schwieriger. Die laufenden Befragungen unserer Mitglieder sowie Ergebnisse externer Studien belegen, dass viele Innenstädte unter deutlichem Kundenschwund leiden. So berichtete über die Hälfte der Händler von sinkenden und nicht zufriedenstellenden Kundenfrequenzen. Umso ländlicher die Handelsstandorte liegen, desto bedrohlicher sind die Auswirkungen. Allein in den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Standorte im deutschen Einzelhandel um rund 29.000 zurückgegangen. Die Probleme der Händler bringen dabei auch ganze Innenstädte ins Wanken. Der Handel ist ein Stück Heimat. Wo der Handel stirbt, sterben Stadtzentren und Dorfgemeinschaften.
Daher hat sich der Handelsverband Deutschland in einem offenen Brief an das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat mit einem 11-Punkte-Plan „Gute Politik für attraktive Innenstädte“ gewandt.
1. Der stationäre Handel ist und bleibt die Leitfunktion der Innenstädte
90 Prozent der Einzelhandelsumsätze werden im stationären Handel erzielt. Der Handel ist und bleibt die Leitfunktion der Innenstädte und trägt maßgeblich zum Leitbild der europäischen Stadt bei.
Forderung: Wichtige städtebauliche Maßnahmen (Verkehrsführung, Baustellen, Ansiedlung von Frequenzbringern, Verbesserung der Aufenthaltsqualität etc.) müssen konsequent auf die Wirkungen bezüglich des Handels und somit der Versorgung der Bevölkerung untersucht werden. Die Händler sichern die Zukunft der Stadtzentren. Stirbt der Handel, stirbt die Stadt.
2. Digitale Infrastruktur aufbauen
Die Kunden erwarten vom Erlebnisraum Innenstadt schnelle Internetverbindungen. Und der Einzelhandel kann sich nur dann digitalisieren und den Kunden neue innovative Serviceleistungen anbieten, wenn die Breitbandanbindung funktioniert.
Forderung: Die Internetanbindung muss bundesweit beschleunigt werden. Dabei sollten die vielschichtigen Smart City Ansätze der Kommunen gestärkt werden.
3. Erreichbarkeit des Standortes Innenstadt sicherstellen
Der Handelsstandort Innenstadt ist auf die gute Erreichbarkeit durch Kunden- und Lieferverkehre angewiesen. Die Zunahme an Transportleistungen bringt das bestehende Verkehrssystem allerdings schon heute an seine Grenzen. Daher befürwortet der Handel die Ertüchtigung aller Verkehrsträger einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Fahrradverkehrs und unterstützt auch technische Innovationen. Dagegen ist die Benachteiligung des motorisierten Individualverkehrs durch Fahrverbote ohne den vorherigen Aufbau von attraktiven Alternativen nicht zielführend.
Forderung: Die Politik muss Förder-Maßnahmen ergreifen, um den Verkehrsinfarkt zu vermeiden. Hierzu gehören aktuelle Verkehrs- und Logistikkonzepte sowie Erleichterungen bei der Genehmigung von Nachtanlieferungen um den Verkehr tagsüber zu Stoßzeiten zu entzerren. Zudem stellen City-Hubs eine geeignete Maßnahme zur besseren Verteilung der Warenströme in den hochverdichteten Stadtbereichen dar.
4. Baukultur und Flair erhalten
Erfolgreiche Innenstädte brauchen ein attraktives Erscheinungsbild. Die Kommunen brauchen ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung der Stadtgestaltung inklusive der Gestaltung des öffentlichen Raumes im Sinne hoher baukultureller Ansprüche.
Forderung: Das Bewusstsein der Kommunen für die Bedeutung der Stadtgestaltung muss gestärkt werden. Hierzu sind Gestaltungssatzungen verbindlich zu beschließen. Zudem können öffentliche Sitzungen der Gestaltungsbeiräte einen positiven Beitrag leisten. Die Baukultur muss bei der Vergabe von Städtebauförderung immer ein Kriterium der Mittelvergabe sein.
5. Handel ist Heimat – Die soziale Funktion der Branche honorieren
Der stationäre Handel steht für eine gute Versorgung der Bürger mit Waren aller Art. Mit 50 Millionen persönlichen Kundenkontakten pro Tag ist der stationäre Handel aber auch ein wichtiger Begegnungspunkt sowie ein Stück Heimat für die Kunden und trägt somit zum Gemeinwohl bei.
Forderung: Die Politik muss den Handel mit dem gesamten Spektrum seiner Wirkung für die Bevölkerung wahrnehmen. Der Handel benötigt eine zentrale Anlaufstelle für alle Belange zur Versorgung der Bevölkerung in der Bundesregierung.
6. Immobilienbesitzer in die Pflicht nehmen
Sinkende Umsätze im stationären Handel werden bei gleichbleibenden oder steigenden Fixkosten zukünftig immer häufiger zu Leerständen in den Innenstädten führen. Eine Ursache sind die vielfach starren Mieten für Ladenlokale, die in Zeiten von Umsatzverlusten einzelner Handelsbranchen nicht mehr in die Zeit passen. Handel und Immobilieneigentümer müssen deshalb wieder zu einer Mietpartnerschaft zusammenfinden.
Forderung: In den Bundesländern sollten Gesetze zur Einrichtung von Business Improvement Districts (BIDs) verabschiedet werden. Die bestehenden Gesetze sind zu harmonisieren.
7. Kooperationen stärken
Im Zuge der an vielen Standorten nachlassenden Sogwirkung des Handels wird die Kooperation mit anderen Innenstadtakteuren immer wichtiger. Die Verantwortung weiterer Innenstadtakteure nimmt in Folge dessen zu (z.B. Immobilieneigentümer, Gastronomie). Zudem bietet insbesondere die Rückkehr der (smarten) Produktion in die Innenstädte die Chance, mit vor Ort hergestellten Waren die Attraktivität der Städte zu steigern. Des Weiteren sind das lokale Stadtmarketing – sowie Citymanagement zu stärken, welches jedoch derzeit kein einheitliches Leistungsspektrum abbilden.
Forderung: Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen an die gewünschte Nutzungsmischung im Gebietstyp „Kerngebiet“ (z.B. TA Lärm) angepasst werden. Zudem bedarf es einer bundeseinheitlichen Profilbeschreibung des Berufsbildes City- und Stadtmarketing durch eine allgemeingültige Zertifizierung der Organisationen.
8. Vorgaben der Raumplanung modernisieren
Die bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepte in den Kommunen sind oft veraltet und berücksichtigen in der Regel nicht die Umsatzabflüsse des stationären Handels zugunsten des Online-Handels. In Folge dessen sind die abgeleiteten Annahmen in Bezug auf die Raumentwicklung fehlerhaft. Das beinhaltet die Gefahr von Fehlinvestitionen durch den Handel, welcher auf diese Raumgutachten vertrauen muss. Zudem werden die Bedarfe sowie Flächenpotenziale infolge von Leerständen nicht systematisch erfasst.
Forderung: Die Überprüfung und Anpassung der Einzelhandel- und Zentrenkonzepte muss eine Standardaufgabe der Kommunen werden. In diesem Zusammenhang muss auch die Regionalplanung bei der Abstimmung dieser Konzepte gestärkt werden. Zudem müssen die Kommunen zur besseren Steuerung der Leerstände ein bundeseinheitlich standardisiertes kommunales Leerstandskataster führen.
9. Einfachere Genehmigungsverfahren für Nahversorger
Die Nahversorgung stellt die Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Drogerieartikeln sicher. In Verbindung mit der „fußläufigen Erreichbarkeit“ müssen sich daraus auch besondere raumplanerische Bedingungen ergeben. Dem muss auch die behördliche Genehmigungspraxis Rechnung tragen.
Forderung: Großflächige Lebensmittelmärkte an städtebaulich integrierten Standorten haben regelmäßig keine negativen städtebaulichen Auswirkungen und müssen in Zukunft einfacher genehmigt werden. Hierzu bedarf es jedoch keiner Veränderungen des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sondern eines sachgerechten Vollzugs vor Ort in den Kommunen.
10. Entwicklung des ländlichen Raumes stärken
Auf der einen Seite prosperierende Metropolen sowie Großstädte und auf der anderen Seite wachsende strukturelle Probleme im ländlichen Raum prägen die aktuelle Lage. Dies unterhöhlt zunehmend die im Grundgesetz festgelegten gleichwertigen Lebensverhältnisse. Der Handel kann sein Versorgungsangebot nur noch dort wirtschaftlich betreiben und aufrechterhalten, wo ausreichend Kunden leben und einkaufen.
Forderung: Die Politik muss mithilfe von Investitionen in den ländlichen Raum gegensteuern. Ein Faktor dabei ist ein flächendeckender und rascher Breitbandausbau – auch zur Ansiedlung neuer Arbeitsplätze. Zudem müssen staatliche Behörden sowie Hochschulen und vom Staat getragene wissenschaftliche Einrichtungen bewusst als Kristallisationskerne im ländlichen Raum angesiedelt werden.
11. Verlässliche Sonntagsöffnung
Das Verbraucherverhalten hat sich grundlegend verändert. Der Kunde ist nicht mehr nur auf stationäre Geschäfte angewiesen, um sein Bedürfnis nach Waren aller Art zu befriedigen. Im Gegensatz zum Onlinehandel, der an sieben Tagen die Woche geöffnet hat, müssen die stationären Geschäfte an Sonntagen geschlossen bleiben. Dies führt zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung. Zwar sehen die Ladenöffnungsgesetze der Länder bereits heute eine begrenzte Anzahl an Sonntagsöffnungen im Jahr vor. Hierfür bedarf es jedoch stets eines besonderen Anlasses wie etwa einer Messe. Die dazu entwickelten Anforderungen der Verwaltungsgerichte sind zudem so hoch, dass die Kommunen kaum noch rechtssichere Genehmigungen erteilen können. Viele Händler verzichten daher von vornherein auf eine Sonntagsöffnung, zumal die Gewerkschaft ver.di auch regelmäßig gegen diese Genehmigungen klagt. Die vollständige Freigabe der Sonntagsöffnung steht aber nicht zur Diskussion. Ziel des HDE ist es stattdessen, die rechtssichere Durchführung einer begrenzten Anzahl verkaufsoffener Sonntage im Jahr zu erreichen.
Forderung: Der Anlassbezug muss wegfallen. Stattdessen sollten für eine begrenzte Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr in den Ladenöffnungsgesetzen der Länder abstrakt-generelle Gründe, wie der Erhalt lebendiger Innenstädte, gesetzlich definiert werden. Eine Einzelfallentscheidung wäre damit entbehrlich und Kommunen und Händler bekämen die benötigte Rechtssicherheit. Das Verfahren zur Antragstellung hat sich am Grundsatz der schlanken Verwaltung bzw. Entbürokratisierung zu orientieren
>> PDF-Download des 11-Punkte-Plans